Dichtheitsprüfungen von Hofdüngeranlagen - Teilerfolg

21.09.2016

Die auf Initiative des BVA von den bäuerlichen Grossräten Bucher, Glur, Huber und Donat eingereichte Motion wird vom Regierungsrat als Postulat entgegengenommen. Dabei dürfte das Intervall der Prüfungen für ca. 50 % der Landwirtschaftsbetriebe in Zukunft verlängert werden.

Die Motionäre zeigen dem Regierungsrat auf, wie die Dichtheitsprüfung im Kanton Aargau musterknabenmässig umgesetzt wurde, während andere Kantone bei der Umsetzung noch weit hinterher hinken. Die Motion verlangt die Ausdehnung des Intervalls auf beispielsweise 40 Jahre und eine vereinfachte Prüfungsmethode, ev. ohne Ingenieurbüros. Die ersten geprüften Anlagen kommen jetzt nämlich in die 2. Kontrollrunde und es darf davon ausgegangen werden, dass diese Kontrolle absolut unproblematisch verlaufen wird. Trotzdem fallen aber Kosten und vor allem auch Arbeit für das Verstellen der Tiere an. Diese unnötigen Aufwendungen sollen in Zukunft auf mehrere Jahre verteilt werden können. Ferner weisen die Motionäre darauf hin, dass der Kanton mit seinen eigenen Anlagen (Abwasserleitungen, Klärbecken etc.) viel weniger streng ist.

Es braucht weiterhin Ingenieure
In seiner Antwort ist der Regierungsrat in vielen Punkten mit den Motionären nicht einverstanden. So kann er sich nicht vorstellen eine Kontrolle ohne „ausgewiesene Bauchfachleute mit entsprechender Ausbildung“ auszuführen und er ist auch überzeugt, dass die Kosten, sofern sie über die 20 Jahre verteilt werden, nicht zu hoch sind.

50 % der Betriebe profitieren
Er beabsichtigt aber, das Prüfintervall für Hofdüngeranlagen für die gewässerschutztechnisch keine Gefährdung besteht (Weisser Bereich in der Agis-Gewässerschutzkarte), zu überprüfen. Aus heutiger Sicht sind dies rund 50 % der Betriebe, die künftig von einer Lockerung der Prüfpraxis profitieren könnten. Für Betriebe, die aktuell ein Prüfaufgebot erhalten haben und sich in keiner gewässergefährdenden Zone befinden, empfiehlt sich eine Fristerstreckung bei Landwirtschaft Aargau zu beantragen. Der BVA wird die Umsetzung der Lockerung im Auge behalten und informieren, sobald mehr Klarheit herrscht.