Auszug aus dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050

17.02.2017

Der Bundesrat hat anfangs Februar ein Massnahmenpaket zur Energiestrategie in die Vernehmlassung geschickt. Darin werden Vorschläge gemacht, wie die Verordnungen ausgestaltet werden. Die Vernehmlassung läuft bis am 8. Mai 2017. Der BVA wird sich dazu vernehmen lassen. Hier ein Auszug aus den wichtigsten Vorschlägen betreffend Photovoltaik.

Mit Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes werden mehr Mittel für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen. Da die Warteliste für die Einspeisevergütung sehr lang ist und das Einspeisevergütungssystem Ende 2022 ausläuft, können dennoch nur noch wenige Anlagen auf der Warteliste ins System aufgenommen werden. Unter diesen Voraussetzungen haben Anlagen, die erst jetzt angemeldet werden, keine realistische Chance mehr, eine Einspeisevergütung zu erhalten.

Um dies aufzufangen, sieht die neue Energieförderungsverordnung (EnFV) vor, nur noch grosse Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kW ins Einspeisevergütungssystem (vormals KEV) aufzunehmen. Diese haben neu auch die Möglichkeit, von der Einmalvergütung zu profitieren. Die kleineren Photovoltaikanlagen unter 100 kW können nur noch eine Einmalvergütung beanspruchen.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen: Abbau der Warteliste
Für den Abbaumechanismus der Photovoltaik-Warteliste für die Einspeisevergütung werden im Entwurf der Energieförderungsverordnung zwei Varianten vorgeschlagen:

a) Priorisierung bereits gebauter Anlagen

Bereits realisierte Anlagen können an die Spitze der Warteliste springen. Nach der momentanen Planung (Ende 2016) könnten so alle Projektanten mit Anlagen ab 100 kW, die sich bis Ende 2013 für die Einspeisevergütung angemeldet und ihre Anlagen bis Ende 2014 in Betrieb genommen haben, von der Einspeisevergütung profitieren.

b) Abbau Warteliste nach Anmeldedatum (wie bisher)

Der Abbau der Anlagen ab 100 kW auf der Warteliste erfolgt anhand des Anmeldedatums, unabhängig davon, ob die Anlage bereits gebaut wurde. In diesem Fall ist keine Aussage möglich, bis zu welchem Anmeldedatum die Warteliste abgebaut werden kann. Es ist aber bereits absehbar, dass nur einige Hundert Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden können.

Die Verordnungsänderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft. Dies setzt allerdings voraus, dass das Stimmvolk das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 annimmt.