BVA-Vorstand beantragt erneut Beitragssenkung

16.03.2017

Der Vorstand des BVA hat an seiner Budgetsitzung beschlossen, der GV eine Beitragssenkung von 20 Rp. pro ha LN auf Fr. 2.00 zu beantragen. Dies ist bereits die dritte Reduktion des Jahresbeitrags in den letzten sechs Jahren. Der Hauptgrund liegt bei den guten Erträgen aus der Abteilung Versicherungsberatungen.

2011 betrug der Jahresbeitrag noch Fr. 3.10 pro ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN). Im 2012 wurde er dann auf Fr. 2.20 reduziert, im 2015 eine Rückvergütung von 35 % erstattet und nun folgt also die dritte Reduktion auf Fr. 2.00 pro ha. Die guten Erträge bei den Versicherungsberatungen  ermöglichen diesen Schritt und dies trotz höheren Investitionen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Auch mit der Beitragssenkung weist das Budget 2017 ein Plus von gut Fr. 50‘000.- aus. Im 2016 konnte das Eigenkapital um Fr. 57‘000.- auf knapp 1.35 Mio. ausgebaut werden, was dem BVA weiterhin ein stabiles Fundament gibt.

Bildungsrechnung defizitär
Aufgrund höherer Ausgaben im Bereich Überbetriebliche Kurse (zusätzliche Tage, mehr Teilnehmer) verzeichnet die Spartenrechnung Bildung seit 2014 ein Minus. Mittlerweile hat sich das Defizit auf rund 16‘500.- erhöht und würde sich mit dem Budget 2017 auf 33‘000.- verdoppeln. Es zeichnet sich ab, dass wenn man auch in den kommenden Jahren in die Berufswerbung investieren will, der Berufsbildungsbeitrag erhöht werden müsste. Der Vorstand beantragt deshalb der GV eine Erhöhung um 20 Rp. pro ha LN, um das Defizit nicht ansteigen zu lassen, sondern sukzessive abzubauen. Für ein BVA-Mitglied wäre die Erhöhung ein Nullsummenspiel, da er einen tieferen Flächenbeitrag bezahlen müsste. Für den Vorstand ist wichtig, dass hier alle an eine funktionierende Berufsbildung bezahlen, also auch die 7 % der Betriebe, welche beim BVA nicht Mitglied sind. Das ist aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit und dem Abzug bei den Direktzahlungen möglich.