Waldausdehnung stoppen

24.04.2017

Der Bauernverband Aargau (BVA) begrüsst die Einführung der statischen Waldgrenze im Landwirtschaftsgebiet per 2019. Damit werden schlecht unterhaltene Waldrandflächen nicht mehr plötzlich zu Wald.

Bislang konnte der Wald dynamisch wachsen. Jede Bestockung, welche grösser als 600 m2, breiter als 12 m und älter als 15 Jahre ist, galt bislang rechtlich als Wald. Zwar veränderte sich die Waldfläche insgesamt im Aargau nur marginal, gab aber trotzdem immer wieder Anlass zu Diskussionen. Dass nun der dynamische Waldbegriff durch eine statische Grenze ersetzt werden soll, begrüsst der BVA sehr. Dass dies im Rahmen des Projekts "GISELAN" der Landwirtschaft Aargau (GIS-gestützte Ersterfassung der landwirtschaftlichen Nutzflächen) passiert, wird ebenfalls unterstützt. Nach dieser Bereinigung der verschiedenen Grenzen wird die Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit dem Wald deutlich erhöht. Landwirtinnen und Landwirte werden künftig davon entlastet, einwachsende Flächen dauernd zu pflegen, um ein Einwachsen von Wald zu verhindern. So kann vermieden werden, dass Grundstücke massiv an Wert verlieren oder ungewollt dauernd der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.

Rechtliche Möglichkeiten gewähren
In seiner Stellungnahme unterstreicht der BVA die Wichtigkeit der korrekten Umsetzung und der Möglichkeit, sich rechtlich wehren zu können. Die Bauern sind mit rund 3‘000 km Waldrand sehr stark betroffen und müssen ein angemessenes Mitspracherecht erhalten. Sollten bei der Umsetzung neue Waldflächen entstehen, fordert der BVA, dass diese einer Reserve zugefügt werden. Diese könnte dann für künftige Ersatzmassnahmen angerechnet werden. So bräuchte es bei Rodungen, beispielsweise für Infrastrukturbauten, keine Ersatzaufforstungen mehr.

Ralf Bucher
Bauernverband Aargau (BVA)