Foto: Susanne Bamanayi-Hofer, landwirtschaft.ch

Aargau passt landwirtschaftliche Verordnungen an

29.03.2019

Der Regierungsrat hebt zwei landwirtschaftliche Verordnungen auf und setzt die Verordnung über Direktzahlungen und Beiträge (VDZB) neu in Kraft. Der BVA begrüsst die Anpassungen, welche aufgrund von Änderungen des Bundesrechts und des Aargauischen Landwirtschaftsgesetzes sowie aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis erfolgen.

Die Schaffung der neuen Verordnung über Direktzahlungen und Beiträge VDZB drängt sich aufgrund von umfassenden Änderungen des Bundesrechts auf, insbesondere bezüglich Zuständigkeiten im Direktzahlungsvollzug. Gleichzeitig werden mit der neuen Verordnung elektronische Eingaben ohne Verwendung einer elektronischen Signatur möglich. Ebenfalls Teil der neuen VDZB sind Bestimmungen zum Vollzug von Vernetzungs-, Landschaftsqualitäts- und Naturschutzbeiträgen.

Aufhebung Doppelunterstellung des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg
Im Zuge der vollständigen Integration des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg (LZL) und damit der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung in das Departement Finanzen und Ressourcen per Anfang Januar 2019 wurden neben der Organisation auch die Bestimmungen zur Schulkommission, zur beruflichen Grundbildung, höheren Berufsbildung und zur beruflichen Weiterbildung sowie zum Tagungszentrum angepasst.

Meldepflicht für Erdmandelgras
Die Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALaV) hat diverse Änderungen in den Bereichen Pflanzenschutz, Boden- Pachtrecht und Gebühren erfahren. Einerseits wird zum Beispiel eine befristete Meldepflicht für das sich invasiv ausbreitende Erdmandelgras eingeführt. Anderseits können zum Werterhalt und der Altlastenbeseitigung (Asbest) neu rückzahlbare Darlehen für die Sanierung von Ökonomiegebäuden wie zum Beispiel Ställe gesprochen werden.

Änderung der Verordnung über die Strukturverbesserungen
Gemäss den neuen Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz im Kanton Aargau (LwG AG) ist vorgesehen, dass künftig der Regierungsrat das generelle Projekt eines Strukturverbesserungsvorhabens genehmigt und danach öffentlich auflegt. Mit den Änderungen in der Verordnung über die Strukturverbesserungen (VSV) hat der Regierungsrat beschlossen, dass alle notwendigen Amtshandlungen an das Departement Finanzen und Ressourcen delegiert werden.

Freiwillige Beteiligung der Gemeinden beim Bau von Bewässerungsanlagen
Bewässerungsanlagen werden aufgrund des Klimawandels für die Nahrungsmittelproduktion immer wichtiger. Im Sinne eines neuen Instruments können sich die Gemeinden im Kanton Aargau künftig freiwillig an den Kosten von Bewässerungsanlagen beteiligen. Der BVA begrüsst diese Änderung, die er im Rahmen der Überarbeitung des Landwirtschaftsgesetzes angestossen hatte. In der VSV erlässt der Regierungsrat Bestimmungen, die den Mindestinhalt des Unterhalts- und Nutzungsreglements bei Übernahme von Bewässerungsanlagen zu Eigentum und Unterhalt durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer regeln.

Aufhebung von zwei Verordnungen
Die Verordnung über die Abgeltung ökologischer Leistungen (Öko-Verordnung, ÖkoV) wird aufgehoben und durch die VDZB ersetzt. Ebenfalls aufgehoben wird die Verordnung über Vollzugszuständigkeiten im Bereich der Landwirtschaftsgesetzgebung des Bundes (Landwirtschaftliche Zuständigkeits-Verordnung), welche in die ALaV integriert wird.

Ralf Bucher
Geschäftsführer