Abstimmungsparolen vom 18. Juni

2.05.2023

Aufgrund der Betroffenheit der Landwirtschaft hat der BVA-Vorstand im Hinblick auf den Abstimmungssonntag vom 18. Juni zu zwei Vorlagen eine Parole beschlossen. Er sagt Ja zum Klimaschutzgesetz und Ja zur OECD-Mindestbesteuerung.

Das Klimaschutz-Gesetz wurde am 30. September 2022 als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative vom Parlament beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb es am 18. Juni zu einer Volksabstimmung kommt. Für die im Gesetz enthaltenen Massnahmen sind Förderungen im Umfang von 3,2 Milliarden Franken verteilt über zehn Jahre vorgesehen. Dabei handelt es sich um Investitionen in Innovation und die einheimische erneuerbare Energiewirtschaft. Auf Richtwerte für die Landwirtschaft wurde im Gegensatz zu anderen Bereichen verzichtet.

BVA will Glaubwürdig bleiben
Der BVA hat sich bisher immer für ähnliche Vorlagen eingesetzt, da die Landwirtschaft stark vom Klimawandel betroffen ist und dies deshalb im Leitbild des BVA verankert ist. Das Klimaschutzgesetz ist vor allem ein Förderprogramm, von welchem auch die Landwirtschaft profitieren kann. Nicht zuletzt geht es um die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft, die etwa zum strengeren CO2-Gesetz im 2021 ebenfalls die Ja-Parole gefasst hatte. Deshalb hat der BVA-Vorstand analog zum SBV nach Abwägung verschiedener Gegenargumente wie etwa der Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2050 oder dem höheren Strombedarf knapp die Ja-Parole gefasst.

Nicht auf 2,5 Mia. Franken verzichten
Fast 140 Staaten weltweit haben sich darauf geeinigt, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro künftig einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen sollen. Setzt ein Staat den internationalen Beschluss nicht um, können ausländische Staaten die fehlende Besteuerung nachholen. Dies würde dazu führen, dass Steuereinnahmen fahrlässig ans Ausland verschenkt würden. Die vorgeschlagene Umsetzung sieht die Einführung einer Ergänzungssteuer vor. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen von schätzungsweise bis zu 2,5 Milliarden Franken kommen zu 75 Prozent den Kantonen zugute, während ein Viertel der Mehreinnahmen der Bundeskasse gutgeschrieben werden. Damit diese Gelder in der Schweiz versteuert werden können und damit die unter Druck geratenen Bundesfinanzen, wovon die Landwirtschaft als ungebundene Ausgabe ebenfalls betroffen ist, profitiert, wurde die Ja-Parole gefasst.

Ralf Bucher
Geschäftsführer