Agrisano Prevos: Bezug der Spareinlagen in Kapitalleistung oder Rente

3.03.2017

Landwirte oder Bäuerinnen, die vor einiger Zeit einen Sparplan in der Säule 2b abgeschlossen haben, kommen jetzt ins Pensionsalter. Es stellt sich nun die Frage: Sollen die Vorsorgegelder mit einer einmaligen Kapitalleistung oder mittels Rente bezogen werden?

Gemäss Reglement der Agrisano Prevos haben die Versicherten die Wahl zwischen dem Bezug einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. Das vorhandene Altersguthaben kann aber auch  – nach einem vom Versicherten frei wählbaren Teil – in Kapitalleistung und Rente aufgeteilt werden.

Auswirkungen des Kapitalbezugs
Wer die Kapitalleistung bezieht erhält sein ganzes investiertes Kapital inklusive Zinsen zurück. Die Besteuerung erfolgt einmalig und zum reduzierten Vorsorgetarif. Diese wird immer getrennt vom übrigen Einkommen berechnet. Ab Bezug ist das Kapital wieder Bestandteil des steuerbaren Vermögens. Bei Personen mit hohem Vermögen ist dies nicht zu unterschätzen. Im Weiteren ist zu beachten, dass es in der heutigen Zeit recht schwierig sein dürfte, das bezogene Kapital sinnvoll und gewinnbringend anzulegen.

Auswirkungen des Rentenbezugs
Erfolgt die Auszahlung der Vorsorgegelder in Rentenform sind diese zu 100%, zusammen mit dem übrigen Einkommen, zu versteuern. Die Rente entspricht dem bei der Pensionierung gültigen Umwandlungssatz. Personen mit einem hohen Gesamteinkommen bezahlen für eine Rentenleistung von zum Beispiel 15‘000 Franken deutlich mehr Einkommenssteuern als Personen mit einem geringeren Einkommen. Der steuerliche Vorteil beim Bezug einer Rente besteht darin, dass das unverbrauchte Kapital kein steuerbares Vermögen darstellt. Ein weiterer Vorteil beim Bezug einer  Rente ist, dass diese lebenslang ausbezahlt wird. Stirbt eine verheiratete Person, wird dem überlebenden Ehegatten eine lebenslängliche Witwen- bzw. Witwerrente in der Höhe von 60% ausbezahlt.

Beratung ist wichtig
Im Einzelfall bedarf es immer einer sorgfältigen Abklärung. Werden einzig steuerliche Aspekte in den Vordergrund gestellt, so kann dies negative Folgen haben. Es ist empfehlenswert, die landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle des Bauernverbandes Aargau in Anspruch zu nehmen.

Erich Kuhn
Bereichsleiter BVA Versicherungsberatung