Andreas Meier berichtet über die Absage an die 3,5 % BFF

26.06.2024

Eine Salamitaktik nennen Kritiker die Absage an die 3,5 % Biodiversitätsförderfläche (BFF) im Verordnungspaket zu Trinkwasser und Nachhaltigkeit. Andreas Meier erläutert die wichtigsten Punkte.

Nach der Ablehnung der Trinkwasser- und Pestizid-Initiative wurde ursprünglich einer Art indirektem Gegenvorschlag zugestimmt. Der Bundesrat schlug dabei 3,5 % Biodiversitätsförderfläche auf Ackerbauflächen vor. Nach Ausbruch des Ukrainekrieges erhielt die Ernährungssicherheit wieder mehr Gewicht, so wurde die Einführung dieser 3,5 %, welche für das Jahr 2024 vorgesehen war, auf das Jahr 2025 verschoben. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat und nun in der Sommersession auch der Ständerat, diese Auflage an den Ackerbau versenkt.

Vorgeschichte der 3,5 % BFF
Die Salami wurde in der Frühjahrssession 2021 im Vorlauf der Abstimmung zur Trinkwasserinitiative auf den Tisch gelegt. Damals übernahm das Parlament Bestimmungen aus der sistierten Agrarpolitik AP22+ betreffend Pflanzenschutzmittel und Nährstoffüberschüsse. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen 3,5 % Biodiversitätsförderfläche auf Ackerfläche war Teil dieses Pakets. Er hätte verlangt, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche, mindestens 3,5 % BFF als übergrosse Ackersaumstreifen anlegen müssen.  Den 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die bereits gemäss dem ÖLN als Biodiversitätsfläche angelegt werden müssen, hätten diese 3.5 % angerechnet werden können.

Ernährungssicherheit wird als wichtiger bewertet
Im Sinne der Ernährungssicherheit hat schliesslich der Bundesrat selbst bei der Vernehmlassung zu den Verordnungen 2024 die Streichung der 3,5 % BFF als Variante vorgeschlagen. Für die Ernährungssicherheit und speziell für Kantone mit verhältnismässig viel Ackerfläche ist dieser Entscheid richtig. Die Förderung der Biodiversität erfolgt bereits, und das ohne weiteren Verlust an Produktionsflächen und ohne Einbussen bei der Ernährungssicherheit. Für den Ackerbau gibt es ein reiches Angebot an Labelprogrammen, an denen die Bauernbetriebe bereits jetzt freiwillig partizipieren. Die BFF-Fläche bleibt gleich und sehr häufig qualitativ sogar hochwertiger. Das ungünstige Versamen von Unkräutern bleibt geringer, dadurch auch der Aufwand für Herbizid oder das Hacken.

Motion zur Sicherung der Insektenbestäubung durch Wald- und Honigbienen
Zur Förderung und den Schutz von Bestäuber-Insekten überwiesen beide Räte dem Bundesrat einen Vorstoss von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG). Die Motion betrifft die Sicherung der Insektenbestäubung durch Wild- und Honigbienen. Die Zustimmung war in beiden Kammern sehr deutlich. Demnach soll der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen vornehmen, darunter die Evaluierung des Bestäubungsbedarfs, ein Monitoring von Honig- und Wildbienen und die Sicherung ihres Nahrungsbedarfs. Ein weiteres Anliegen des Vorstosses ist die Fortsetzung der Unterstützung der Landwirtschaft, der Forschung und der Verbände im Themenbereich des Schutzes der Bestäuber-Insekten.

Mit Verweis auf die Nutzwertanalyse von Agroscope über die Bestäubungsleistung für die Schweiz, von 205 bis 479 Millionen Franken pro Jahr, fand der Motionär eine stichhaltige Begründung um, entgegen dem Antrag des Bundesrates (auf Ablehnung), das Parlament zu einem Ja zu gewinnen.

Andreas Meier
Nationalrat die Mitte