Bild: Rolf Veil, landwirtschaft.ch

AP 2022+: BVA will Stabilität

14.03.2019

Der BVA fordert in seiner Stellungnahme zur AP 2022+ keine unnötigen Experimente. In vielen Bereichen setzt der BVA analog zum SBV deshalb auf Stabilität statt auf Veränderung. Er unterstützt jedoch die Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Produktion und begrüsst die Weiterführung der Grenzschutzmassnahmen.

Die Präsidentenkonferenz, eine Zusammenkunft aller 58 Mitgliedorganisationen des BVA, hat die Stellungnahme auf der Basis der Stellungnahme des SBV zur AP 2022+ Anfang März verabschiedet. Sie begrüsst die Weiterführung des Rahmenkredits und der Grenzschutzmassnahmen. Ebenso Massnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln optimieren und generell eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft fördern. So zum Beispiel die Einführung der Produktionssystembeiträge oder die Überführung von Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz in den ökologischen Leistungsnachweis. Damit bietet der Bundesrat Antworten auf die bestehenden Herausforderungen und auf die Trinkwasserinitiative.

System nicht schon wieder ändern
Keinen Sinn sieht der BVA hingegen im vorgeschlagenen Betriebsbeitrag, der Regionalisierung der Biodiversitätsbeiträge, der Fusion der Landschaftsqualitäts- mit den Vernetzungsbeiträgen und der Streichung der Ressourceneffizienzbeiträge. Hier setzen sie vielmehr auf die Fortsetzung des bewährten Systems, das erst seit 2014 in Kraft ist. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Verpflichtung einer sozialen Absicherung der Bäuerinnen für den Erhalt der Direktzahlungen. Der BVA ist sich aber bewusst, dass die jetzige Situation verbesserungswürdig ist. Deshalb unterstützt er den Vorschlag, dass bei Investitionskrediten eine obligatorische Versicherungsberatung eingeführt wird. Auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen will der BVA bei den bisherigen Kriterien bleiben unter dem Motto «Nur ändern, was wirklich nötig ist». Was die Ausbildungsanforderungen betrifft, so schlägt der BVA vor, hier im Grundsatz das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Basis zu nehmen. Keinen Anpassungsbedarf sieht der BVA beim bäuerlichen Boden- und Pachtrecht. Eine Lockerung der Bedingungen könnte die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe gefährden.

Strukturverbesserungen überdenken
Auf der anderen Seite regt der BVA den Bundesrat an, die Strukturverbesserungsmassnahmen zu überdenken. Diese können für die Anpassung der Landwirtschaft an die künftigen Erfordernisse eine Schlüsselrolle spielen. Ebenso soll das Gentechmoratorium im Rahmen der Agrarpolitik verlängert werden. Weiter braucht es geeignete Rahmenbedingungen, um die Position der Urproduktion in der Wertschöpfungskette zu stärken und diese am generierten Mehrwert angemessen teilhaben zu lassen.

Ralf Bucher
Geschäftsführer