Auswirkung Nachjagdverbot auf Schwarzwildjagd

5.02.2025

Ab 1. Februar 2025 ist die Jagd während der Nacht im Wald verboten. Davon betroffen ist auch die sehr erfolgreiche nächtliche Kirrjagd im Wald auf Wildschweine. Die Kantone können für die Verhütung von Wildschäden Ausnahmen vorsehen. Der BVA hat die Anliegen der Landwirt/-innen platziert.

Die Wildschweine richten in der Landwirtschaft grosse Schäden an. Trotz Entschädigung ist die Situation für die betroffenen Landwirt/-innen unzufriedenstellend. Die Landwirtschaft ist von einer effizienten und erfolgreichen Bejagung abhängig, damit die Populationsgrösse vom Schwarzwild und dem zu Folge auch die Wildschäden nicht zunehmen. Der BVA ist regelmässig im Austausch mit dem Aargauischen Jagdschutzverband und der kantonalen Jagdverwaltung.

Der BVA hat bei der kantonalen Jagdverwaltung folgende Anliegen platziert:

  • Von der Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit der Schwarzwildjagd muss zwingend umgehend Gebrauch gemacht werden können
  • Der neue Verordnungsartikel darf keinen Einfluss auf die gängige Praxis bei der Schwarzwildbejagung haben.
  • Die Ausnahmebewilligung muss ohne administrativen Aufwand seitens Jägerschaft möglich sein. Von Wildschweinschäden betroffene Gebiete müssen automatisch vom Nachtjagdverbot befreit werden.
  • Auch fordert der BVA, dass in neu betroffenen Gebieten schnell gehandelt werden kann.

Die kantonale Jagdverwaltung hat die Rückmeldungen aufgenommen und definiert zusammen mit weiteren betroffenen Kantonen, in Absprache mit dem BAFU, die Voraussetzung für die Ausnahmeregelung und die Umsetzung.

Sarah Waldvogel
Standesvertretung