Bäche nicht in jedem Falle offen legen

3.07.2019

Mit Vorstössen nimmt Nationalrat Hansjörg Knecht zwei Anliegen des BVA auf. Zum einen sollen eingedolte Bäche bei Sanierungen nicht in jedem Falle offen gelegt und zum anderen soll bei Projekten zur Revitalisierung von Bächen und Flüssen der Kulturlandverlust mehr gewichtet werden.

Bei Sanierungen von eingedolten Bächen muss häufig der Bach ganz offen gelegt werden. Es gibt zwar Ausnahmebestimmungen, jedoch werden diese eher restriktiv angewandt. Mit einer Parlamentarischen Initiative will Nationalrat Hansjörg Knecht nun das Gewässerschutzgesetz so anpassen, das bei Ersatz von bestehenden Eindolungen und Überdeckungen nicht nur bei erheblichen Nachteilen, sondern generell bei Nachteilen für die landwirtschaftliche Nutzung und neu auch bei Verlust von Kulturland, dass Fliessgewässer weiterhin überdeckt oder eingedolt werden dürfen, beziehungsweise eingedeckt oder eingedolt bleiben können.

Viel Kulturland ginge verloren
Alleine im Aargau sind im Landwirtschaftsgebiet rund 75 Prozent oder 600 km der Bäche eingedolt. Die Bachröhren müssen in den nächsten Jahren an vielen Orten saniert werden, was im Grundsatz eine Bachöffnung auslöst. Würde der Grundsatz von Artikel 38 des Gewässerschutzgesetzes konsequent umgesetzt, so gingen der Landwirtschaft durch Bachöffnungen mindestens 750 Hektaren Ackerfläche verloren.

Revitalisierungen sind gekauft
Im zweiten Vorstoss geht es um den finanziellen Anreiz bei Revitalisierungen. In einer Motion fordert Knecht deshalb den Bundesrat auf, das Gewässerschutzrecht so anzupassen, dass der finanzielle Anreiz für Revitalisierungen von Fliessgewässern so stark verringert wird, dass die Entscheide der Kantone nicht nur finanzpolitisch motiviert sind, sondern dass eine echte Interessenabwägung, beispielsweise mit dem Kulturlandverlust, stattfinden kann. Als Beispiel wird in der Motion auf das Projekt Hochwasserschutz Suhre verwiesen. Der Bund beteiligt sich dort anstatt der 10 Mio. mit 21.1 Mio. an den Massnahmen der Revitalisierung der Suhre. Eine Interessenabwägung wird bei solch hohen Beiträgen kaum effektiv gemacht, sondern die Kantone entscheiden sich für das Geld und damit gegen den Verlust von Kulturland. Im Fall der Suhre handelt es sich um rund 4 ha Fruchtfolgefläche.

Ralf Bucher
Geschäftsführer