Bürokratie ab- nicht aufbauen

15.05.2017

Der Vorstand des BVA fordert in seiner Stellungnahme zum Verordnungspaket zur Agrarpolitik weniger Aufzeichnungen und keine Baumpflegepflicht. Zudem sollen die Direktzahlungskürzungen verhältnismässig sein und keine Existenzen gefährden.

In den letzten Jahren veränderte der Bundesrat alle vier Jahre die agrarpolitischen Leitlinien, indem er zahlreiche Gesetze mehr oder weniger stark auf den Kopf stellte. Für die Bauernfamilien bedeutete dies ständig neue Vorgaben und zunehmender administrativer Aufwand. Für die nächste Vierjahresetappe gibt es erstmals keine grundlegenden Änderungen auf Gesetzesebene, sondern ein umfangreiches Paket mit Verordnungsänderungen. Der Vorstand des BVA nahm zu diesen Stellung.

Baumpflegepflicht wäre Bürokratiemonster
Erfreulich ist, dass erste Schritte zur administrativen Vereinfachung zu erkennen sind. Leider gibt es dennoch Vorschläge, die wieder in die falsche Richtung gehen und die der BVA deshalb zurückweist. Dazu gehört die Einführung der obligatorischen Baumpflege für die Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I. Die Umsetzung käme einem Bürokratiemonster gleich und würde in der Praxis grosse Unsicherheit auslösen. Auch höhere Ausbildungsanforderungen für Investitionskredite oder die Starthilfe sowie weitere Vergabekriterien lehnt der BVA ab. Bei den Aufzeichnungen der Produktionsangaben fordert der BVA einen grundsätzlichen Verzicht, beispielsweise bei einfachen Ackerbaubetrieben mit Mais und Getreide. Die Aufzeichnungen bezüglich Düngung, Pflanzenschutzmittel, Erntedaten, Bodenbearbeitung oder Sorte können zwar Sinn machen, jedoch soll nicht der Staat dies vorschreiben. Dann verkommt es nämlich zu einer Alibiübung.

Höherer RAUS-Weide-Beitrag
Enttäuscht ist der BVA von den Verordnungen zum Programm für den regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS). Konkret unterstützt der BVA-Vorstand den Branchenvorschlag, ein zweistufiges Raus-Programm bestehend aus Raus Basis und Raus Weide einzuführen. Für das weitergehende "Raus Weide" soll es für die Landwirte einen Zuschlag geben. Nicht einverstanden ist der BVA mit den vorgeschlagenen Änderungen bei den Biodiversitätsförderflächen. Hier gab es bereits letztes Jahr verschiedene Korrekturen, um Ziellücken besser abzudecken und Auswüchse zu begrenzen. Die Bauern haben 8-jährige Verträge abgeschlossen und dürfen nicht dafür bestraft werden, dass die gesteckten Ziele bei der Qualitätsstufe I bereits übertroffen worden sind.

Verhältnismässigkeit bei Kürzungen wahren
Zu guter Letzt erwartet der BVA vom Bund mehr Verhältnismässigkeit bei der Kürzung von Direktzahlungen infolge von Verstössen. Dies speziell dann, wenn es sich um einen erstmaligen Vorfall handelt. Diese Forderung wurde leider bei der letzten Revision nicht aufgenommen, was zu den aktuell schwerwiegenden Fällen bis hin zu Totalausschlüssen führte. Der BVA erwartet hier nun Einsicht bei den Verantwortlichen des Bundes.

Ralf Bucher
Geschäftsführer