Begleitdokument falsch ausfüllen kann viel Geld kosten!

15.03.2021

Ein «x» zu viel unter dem Punkt «5. Bestätigung über Medikamenteneinsatz und Tiergesundheit» auf dem Tier-Begleitdokument kann schnell einmal ein paar hundert Franken kosten. Der BVA ruft die Tierhalter auf, bei gesundheitlichen Mängeln des Tieres, diese korrekt zu melden.

Dem BVA liegen verschiedene Beispiele vor, wie eine falsche Angabe zur Tiergesundheit zu Kosten von über Fr. 500.-- führen kann. Dabei handelt es sich nicht um eine Busse, sondern um das Verrechnen des Zusatzaufwandes für die Fleischkontrolle im Schlachthof. Je nach Fall kann das noch eine Strafanzeige auslösen, mit entsprechender Busse und im schlimmsten Fall noch verbunden mit einer Kürzung der Direktzahlungen.

Im Zweifelsfall: Absprache mit Tierarzt
In Zweifelsfällen sollen die Tierhaltenden die Bestandestierärztin oder den Bestandestierarzt kontaktieren und allenfalls auch ein Zeugnis verlangen. Ein Zeugnis ist insbesondere auch dann wichtig, wenn an der Transportfähigkeit des kranken oder verletzten Tieres gezweifelt wird. Die Tierhalterin / der Tierhalter erlangt durch das Zeugnis Sicherheit betreffend der Zulässigkeit des Transports zur Schlachtung aus Tierschutzgründen und betreffend der wahrscheinlichen Verwertbarkeit des Schlachttierkörpers. Das Zeugnis dokumentiert auch weitere wichtige Informationen zuhanden der Fleischkontrolle. Die Fleischkontrolle hat nicht die gleichen Möglichkeiten ein Tier zu untersuchen, wie es der Bestandestierarzt hat. Das tierärztliche Zeugnis ersetzt das Begleitdokument aber nicht. Das Tier muss auf dem Begleitdokument zusätzlich als krank bzw. verletzt oder verunfallt deklariert werden.

Schwierigkeiten bereitet oft die Definition «krank». Hilfreich kann hierbei die Fragestellung sein, ob man für das betreffende Tier denselben Preis bezahlen würde, wie für ein Tier, welches die entsprechende Veränderung nicht aufweist.

Alte Blöcke vernichten!
In den letzten Jahren wurde das Begleitdokument für Klauentiere aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. der Erfassung von Transportzeiten, aber auch infolge neuer Branchenanforderungen (wie der Deklaration der Trächtigkeit bei den Rindern) immer wieder ergänzt und angepasst. Es befinden sich jedoch nach wie vor Begleitdokument-Blöcke im Umlauf, auf denen weder die Transportzeit noch die Trächtigkeit deklariert werden kann. Die alten Blöcke bleiben zwar weiterhin gültig, erfüllen jedoch die aktuellen Anforderungen nicht mehr. Aus diesem Grund bittet der Veterinärdienst Aargau, Begleitdokumentblöcke mit älterer Auflage als 2020 zu vernichten. Aktuelle Begleitdokumentblöcke kann man über die Bestandestierärztin / den Bestandestierarzt beziehen.

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation