Betriebsübergaben melden!

9.02.2023

Im März werden jeweils die Einladungen zur Generalversammlung verschickt und Anfang Mai erhalten die Mitglieder die Rechnung für den Jahresbeitrag an den BVA. Damit wir möglichst aktuelle Daten verarbeiten können, ist es wünschenswert, dass der Geschäftsstelle des BVA Hofübergaben gemeldet werden.

In der Regel erfolgen Hofübergaben zum Anfang eines Kalenderjahres. Der Wechsel in der Betriebsleitung muss an vielen Orten gemeldet werden. Denken Sie auch an den BVA und melden Sie uns die Betriebsübergabe. Es erfolgt keine automatische Meldung von Landwirtschaft Aargau an den BVA, deshalb sind wir auf Ihre Mitteilung angewiesen.

Falls bei Ihnen auf Anfang dieses Jahres eine Betriebsübergabe stattgefunden hat und wir das noch nicht wissen, danken wir für eine kurze Meldung per Telefon an 056 460 50 50 oder per Mail an info[at]bvaargau [dot] ch.

Planen Sie mittelfristig Ihren Hof zu übergeben? BVA Treuhand & Beratung begleitet die Aargauer Bauernfamilien bereits seit vielen Jahren bei Hofübergaben. Wir sind bestrebt, sowohl für die übernehmende als auch die abtretende Generation eine optimale Lösung zu finden. Ivo Rey, Abteilungsleiter, oder André Kurmann, Mandatsleiter, beraten Sie gerne!

Romana Wietlisbach
Leiterin Administration