BVA für Reform der Altersvorsorge 2020

28.08.2017

Der Vorstand des BVA hat die Ja-Parole zur Reform der Altersvorsorge 2020 gefasst. Die Reform berücksichtigt gesamthaft betrachtet die Interessen der Bauernfamilien. Zudem ist der Handlungsbedarf dringend und die Aussicht auf eine bessere Vorlage ist sehr schlecht.

Hauptgrund für die Unterstützung der Vorlage ist die Tatsache, dass dringender Handlungsbedarf besteht sowie die Einsicht, dass die Reform gesamthaft betrachtet die Interessen der Bauernfamilien berücksichtigt. Das vom Nationalrat vorgeschlagene Modell – insbesondere der gänzliche Wegfall des Koordinationsabzugs in der zweiten Säule – hätte zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung in den Tieflohnbranchen geführt. Vom AHV-Zuschlag und der Erhöhung des Ehepaarplafonds (was rund 200 Franken pro Ehepaar und Monat mehr an AHV ergibt) profitieren sowohl die Bauernfamilien als auch deren Angestellte, die oft ein tiefes Einkommen aufweisen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent ab 2021 und der AHV-Beiträge belasten zwar auch die Bauernfamilien und deren Arbeitnehmenden, sind aber aus Sicht des BVA tragbar. Wichtig für die Selbstständigerwerbenden mit tiefen Einkommen ist auch die Beibehaltung der degressiven Beitragsskala bei den persönlichen AHV-Beiträgen. Der Vorstand des BVA lehnt sich bei der Meinungsbildung auch an die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbandes, welche mit 49:9 Stimmen ebenfalls die Ja-Parole gefasst hatte.

Ralf Bucher
Geschäftsführer BVA