BVA für tiefere Steuern

22.04.2022

Der BVA stimmt der kantonalen Steuergesetzrevision zu. Die Abstimmung findet am 15. Mai 2022 statt. Auch die Bauernfamilien profitieren von höheren Pauschalabzügen.

Der Vorstand des BVA stimmt der Steuergesetzrevision zu, da alle und somit auch die Bauernfamilien profitieren. Dies insbesondere von den höheren Pauschalabzügen für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen. Seit Jahren steigen die Krankenkassenprämien an. Trotzdem wurde der Pauschalabzug seit 2001 nicht mehr angepasst. Die Erhöhung des Abzugs ist deshalb längst fällig.

Von der Senkung des oberen Gewinnsteuersatzes profitieren gewinnstarke Unternehmen. Der Aargau rückt damit vom drittletzten Platz ins Mittelfeld vor. Diese Unternehmen entrichten über 80 % der Steuereinnahmen der Firmen. Daneben profitieren auch unzählige KMU als Zulieferer oder Abnehmer von den gewinnstarken Unternehmen im Aargau.

Der BVA erachtet die Vorlage als ausgewogen und empfiehlt den Bauernfamilien deshalb am 15. Mai 2022 ein Ja in die Urne zu legen.

Ralf Bucher
Geschäftsführer