Die Senkung von 3 auf 2.5 DGVE fördert den Kunstdüngereinsatz!

6.05.2020

Der Bundersrat hat im Juni 2018 ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative beschlossen. Im Landwirtschaftsgesetz sollen verbindliche Ziele zur Reduktion der Stickstoff und Phosphorverluste verankert werden. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 sollen die Verluste von N und P bis ins Jahr 2025 um 10 Prozent und bis ins Jahr 2030 um mindestens 20 Prozent gesenkt werden.

Zur Erreichung dieser Ziele werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. Eine Massnahme ist die Senkung der Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von bisher max. 3 DGVE auf 2.5 DGVE pro Hektare. Aus Sicht der Landwirtschaft macht diese Senkung keinen Sinn, im Gegenteil: Sie fördert den Einsatz von Kunstdünger!

Eine GVE ist nicht gleich eine DGVE!
Die GVE-Faktoren dienen als Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungen. Eine DGVE ist ein berechneter Wert nach Nährstoffen. 1 DGVE entspricht der Nährstoffausscheidung von 105 kg N und 15 Kg P (= 35 kg P2O5). Dies entspricht der Menge einer Kuh mit 600 kg Gewicht und einer Milchleistung von 6‘000 kg. Die Nutztierhaltung hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Dank gezielter Fütterung konnte die Leistung pro Tierplatz weiter gesteigert werden. Bei der  Schweine- und Geflügelhaltung kommen stickstoff- und phosphorreduzierte Futter zum Einsatz. Dadurch haben sich die Anfallswerte pro Tierplatz stark reduziert.

Übersicht Anfall an Nährstoffen pro GVE:

Tierart

GVE

DGVE

Ntot

P205

1 Milchkuh 6‘000 kg

1

1.00

105 35

1 Milchkuh 9‘500 kg

1 1.22 124 44.4

1 Mutterkuh 600-700 kg ohne Kalb

1 0.80 85 28

3 Rindviehmastplätze > 160 Tage

1 1.21 133.8 39.9

6 Mastschweine Standard

1 0.81 77 31.3

6 Mastschweine mit NPr Futter

1 0.60 60 22

100 Legehennen Standard

1 1.04 80 46

100 Legehennen mit NPr Futter

1 0.91 77 37.7

250 Mastpoulets

1 0.89 90 32.5

250 Mastpoulet mit IMPEX

1 0.60 74 17.5

Milchvieh- und Rindermastbetriebe sind hauptsächlich betroffen
Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass vor allem Milchvieh- und Rindermastbetriebe  einen hohen Anfall an Nährstoffen pro GVE haben. Diese Betriebe wären aus drei Gründen von der Senkung auf 2.5 DGVE betroffen:

  • In der Rindviehhaltung ist keine Reduktion des Nährstoffanfalls pro Tierplatz möglich. Die Reduktionen von Stickstoff und Phosphor (NPr Futter) sind nur in der Schweine- und Geflügelhaltung erlaubt.
  • In wüchsigen Grünlandgebieten können ohne Futterzukauf problemlos 3 GVE Kühe pro Hektare mit Raufutter versorgt werden. Bei einer Senkung der DGVE Werte auf 2.5 muss die überschüssige Gülle an andere Betriebe weggeführt werden.
  • Betriebe, welche hauptsächlich Rindviehhaltung betreiben, haben traditionell einen hohen Anteil an Grünland, Silomais und Zwischenfutter. Diese Kulturen sind prädestiniert für den Einsatz von Gülle und Mist. Der Bedarf dieser Kulturen liegt bei guten Erträgen bei 100 bis 110 kg P2O5 pro Hektare. Der Landwirt darf nach der neuen Vorschrift aber nur 87 kg Phosphor (2.5 DGVE) mit Hofdünger düngen. Das Manko soll er nach dem Vorschlag des Bundesrates mit Kunstdünger wieder ergänzen. Dadurch werden importierte Kunstdünger bevorteilt, die eigenen Hofdünger diskriminiert!

Die Schweine- und Geflügelbetriebe sind von der geplanten Senkung weniger betroffen. Diese Betriebe haben oftmals einen bedeutenden Anteil an Ackerland und statt Zwischenfutter wird eine Gründüngung angebaut. In dieser Konstellation ist der Bedarf pro Hektare tiefer. Er liegt etwa bei 70 bis 85 kg P2O5. Das heisst, auf solchen Betrieben ist die Nährstoffbilanz limitierend und nicht die Grenze von 2.5 DGVE.

Die Reduktion von 3 auf 2.5 DGVE ist ein Unsinn!

  • Der Landwirt wird gezwungen die anfallende Gülle, welche über dem Limit von 2.5 DGVE pro Hektare liegt, auf andere Betriebe abzuführen, obwohl er diese Nährstoffe auf seinem Grünlandbetrieb optimal einsetzen könnte.
  • Um das Nährstoffmanko wieder auszugleichen, muss der Landwirt zusätzliche Kunstdünger zukaufen.
  • Das BLW macht in der kürzlich veröffentlichten Botschaft zur AP22+ im Zusammenhang mit der Reduktion folgende Aussage: Da mehr Hofdünger abtransportiert werden, dürften die Treibhausgasemissionen wegen der vermehrten Fahrten zunehmen. Schätzungen zufolge müssten zusätzliche 1.4 Millionen Kubikmeter flüssiger Hofdünger weggeführt werden, was Kosten von 15 bis 20 Millionen Franken zur Folge hätte!
  • Ökologisch und ökonomisch macht diese Senkung keinen Sinn. Gülle wegführen und dafür Kunstdünger zukaufen widerspricht dem unternehmerischen Denken eines Landwirts.

Aus all diesen Gründen wird vom Bauernverband die Senkung von 3 DGVE auf 2.5 DGVE strikte abgelehnt. Im BVA aktuell von nächster Woche erhalten sie eine Kurzfassung dieses Berichtes.

Othmar Vollenweider
Düngeberater