Die Wintersession 2024: Wichtige Entscheidungen

12.12.2024

In der Wintersession 2024 wurden wichtige Entscheidungen für die Landwirtschaft und die Zukunft der Agrarpolitik gefällt. Nationalrat Andreas Meier berichtet aus der grossen Kammer.

Die Wintersession 2024 hat mit der Budgetdebatte im Nationalrat begonnen, die erste Weichenstellungen für die Landwirtschaft enthielt. Im Zentrum standen Mehrausgaben für die Armee und die Landwirtschaft, die durch eine Kürzung von 250 Millionen Franken bei der Auslandshilfe kompensiert werden sollen. Während alle mehrjährigen Finanzprogramme um 1,4 % gekürzt wurden, sollen die Direktzahlungen für die Bäuerinnen und Bauern unangetastet bleiben. Stattdessen erhält die Landwirtschaft 46 Millionen Franken mehr als im Vorschlag des Bundesrates vorgesehen, davon 42 Millionen für Direktzahlungen.

Kein Spielraum bei landwirtschaftlichen Direktzahlungen
Die Mehrheit im Nationalrat begründete diese Entscheidung mit der langjährigen Stagnation der landwirtschaftlichen Ausgaben, die seit 17 Jahren ohne Teuerungsausgleich geblieben sind. Zusätzliche Mittel wurden auch für die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit bereitgestellt – ein Anliegen, das breite Zustimmung fand.

Eine neue Dynamik könnte die Einsetzung der Arbeitsgruppe «Gaillard» bringen, die im Auftrag des Bundesrates mögliche Einsparungen im Budget untersucht. Der Bericht der Arbeitsgruppe hat jedoch auch Einsparpotenziale in der Landwirtschaft identifiziert. Dies betraf vor allem Bereiche, die nicht gesetzlich verankert sind, wobei die Grundlagen des Direktzahlungssystems unangetastet blieben. Stark von Sparplänen berührt wird der Bereich Fleisch. Es zeichnet sich ab, dass im nächsten Jahr die Branche Fleisch, von der Produktion bis zur Verarbeitung, ein starkes Dispositiv braucht – eine politische Mehrheit, um den angekündigten Kürzungen entgegen treten zu können.  

Blick nach vorn: Agrarpolitik ab 2030 (AP 2030)
Mit dem Horizont 2030 steht die nächste Reform der Agrarpolitik an. Die AP 2030 soll auf einem gesamtheitlichen Konzept basieren, das nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Akteure der Wertschöpfungskette einbindet. Ziel ist es, ein nachhaltiges und resilientes Ernährungssystem zu schaffen. Vier Kernziele wurden definiert:

  • Ernährungssicherheit: Sicherstellung einer diversifizierten, inländischen Produktion auf heutigem Niveau.
  • Ökologischer Fussabdruck: Reduktion der Umweltbelastung von der Produktion bis zum Konsum.
  • Wirtschaftliche Perspektiven: Verbesserung der Einkommens- und Lebensbedingungen der Landwirte.
  • Vereinfachung: Reduktion von Bürokratie und administrativem Aufwand.

Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst diese Ansätze und betont die Dringlichkeit, vor allem die wirtschaftlichen Perspektiven der Landwirtinnen und Landwirte zu verbessern. Eine nationale Umfrage mit fast 4’000 Rückmeldungen zeigte klar den Wunsch nach besseren Rahmenbedingungen, stabileren Systemen und weniger administrativem Aufwand.

Biodiversitätsförderung auf dem Prüfstand
Ein weiterer Fokus der AP 2030 liegt auf der Biodiversitätsförderung. Geplant ist, die bestehenden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte ab 2028 in einen «Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» zu überführen. Der SBV fordert jedoch eine Harmonisierung dieser Massnahmen mit der Einführung der AP 2030, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Fazit: Ein Weg zu mehr Planungssicherheit
Die Wintersession 2024 hat gezeigt, dass die Landwirtschaft im Fokus der politischen Diskussionen bleibt. Während kurzfristig Stabilität und gezielte Unterstützung Priorität haben, bietet die AP 2030 die Chance, den Agrarsektor umfassend zu modernisieren. Mit einer nachhaltigen und vereinfachten Agrarpolitik kann langfristige Planungssicherheit für die Bauernfamilien geschaffen werden – ein Ziel, das angesichts der aktuellen Herausforderungen dringender denn je ist.

Andreas Meier
Nationalrat Die Mitte Aargau