Einmal Ja und zweimal Stimmfreigabe

7.02.2018

Der Vorstand des BVA hat für die Abstimmungsvorlagen vom 4. März 2018 ein Ja zum Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung beschlossen. Zur Billag-Initiative und zur kantonalen Vorlage zum Stipendiengesetz äussert sich der BVA nicht, da beide Vorlagen landwirtschaftlich zu wenig relevant sind.

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, ist bis 2020 befristet. Mit der neuen Finanzordnung 2021 wird dieses Recht bis Ende 2035 verlängert. Der BVA erachtet diese Einnahmen als zentral für die Finanzierbarkeit der Direktzahlungen und empfiehlt deshalb wie der Bundesrat und das Parlament einstimmig die Ja-Parole. Zu den beiden anderen Vorlagen beschliesst der Vorstand Stimmfreigabe, da sie landwirtschaftlich zu wenig relevant sind.

Ralf Bucher
Geschäftsführer