Ernährungssicherheit - Ihr Engagement ist gefragt!

20.06.2017

Am 24. September 2017 soll die Ernährungssicherheit in der Verfassung verankert werden. Die Landwirtschaft hat bereits bei der Unterschriftensammlung gezeigt, wozu sie mit einem geeinten Auftritt fähig ist. Nun gilt es mit einem überzeugenden Schlussspurt der Verfassungsänderung zum Erfolg zu verhelfen.

Bundesrat und Parlament haben anerkannt, dass der aktuelle Verfassungstext nicht genügt, um längerfristig die Herausforderung der Ernährungssicherheit zu bewältigen und die inländische Produktion sowie die Lebensmittelverarbeitung zu erhalten. Die Abstimmung über den Verfassungsartikel über die Ernährungssicherheit erlaubt es den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mitzubestimmen, wie ihr Essen produziert wird. Der neue Artikel 104a ergänzt den bestehenden Artikel 104 über die Landwirtschaft. Er ist ein Gesamtkonzept und berücksichtigt die ganze Wertschöpfungskette – vom Feld bis auf den Teller. Er ist auch eine Vervollständigung zu Artikel 75 über die Raumplanung und weist dem Kulturland somit eine explizite Bedeutung zu. Mit dem Verfassungsartikel 104a geht es um die langfristige Sicherstellung einer für die Bevölkerung ausreichenden Verfügbarkeit von Lebensmitteln.

5 gute Gründe, sich für die Initiative einzusetzen

  • Der Verfassungsartikel fördert den fairen Handel statt den Freihandel.
  • Der Verfassungsartikel fördert Produkte aus der Region und aus nachhaltiger, standortangepasster Produktion.
  • Der neue Verfassungsartikel ist ein Gesamtkonzept: vom Feld bis auf den Teller, damit wird die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive der Konsum in die Pflicht genommen.
  • Der Verfassungsartikel rückt die Diskussion über die Wertschätzung der Lebensmittel in den Fokus der Öffentlichkeit.
  • Die Verankerung der Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung ist nötig. Der aktuelle Verfassungstext genügt nicht, um längerfristig die Herausforderung der Ernährungssicherheit zu bewältigen.

Der Text des neuen Verfassungsartikel 104a

Art. 104a      Ernährungssicherheit
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c. eine auf den Markt ausgerichtete Land und Ernährungswirtschaft;
d. Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

Zu den einzelnen Buchstaben:

Der Verfassungsartikel 104a Ernährungssicherheit ist ein Gesamtkonzept. Die ganze Wertschöpfungskette wird einbezogen:

Buchstabe a: betrifft die Grundlage der Produktion, insbesondere das Kulturland. Damit haben wir eine verfassungsrechtliche Grundlage, um den Kulturlandschutz zu verstärken. 

Buchstabe b: regelt die inländische Produktion, diese soll standortangepasst sein, das heisst die klimatischen und topografischen Bedingungen berücksichtigen.  Sie soll jedoch auch das agronomische Potential für die Lebensmittelproduktion ausschöpfen und ressourceneffizient sein.

Buchstabe c: betrifft den Markt. Die Ernährungswirtschaft soll den Wünschen der Konsumenten gerecht werden. Eine faire Zusammenarbeit zwischen den Produzenten, den Verarbeitern und dem Handel erlaubt einen höheren Mehrwert für alle Partner der Land- und Ernährungswirtschaft.

Buchstabe d: regelt die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen. Diese ermöglichen den Import von Lebensmitteln, als Ergänzung zur inländischen Produktion. Zudem soll der Bund den fairen Handel fördern. 

Buchstabe e: betrifft den Konsum. Ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln bedeutet die Bekämpfung von Food Waste entlang der gesamten Lebensmittelkette

Informieren Sie sich auch auf: www.ernaehrungssicherheit.ch