Es braucht mehr Mittel, um das hohe Ziel zu erreichen

6.03.2025

Um das hochgesteckte Ziel von 15 % weniger Ammoniak bis 2030 zu erreichen, braucht es mehr finanzielle Unterstützung. Dies fordert der BVA in seiner Stellungnahme zum Verpflichtungskredit zum Massnahmenplan Ammoniak. Andernfalls muss der Zielwert gesenkt werden, denn die Landwirtschaft macht heute schon sehr viel auf freiwilliger Basis.

Die Ammoniakemissionen der Aargauer Landwirtschaftsbetriebe konnten seit 1990 bereits um rund 22 % gesenkt werden. Die Bauernfamilien bemühen sich darum, dass die neusten Techniken zur Ammoniakreduktion im Stall umgesetzt werden können. Auch sind sie daran interessiert, dass der Stickstoff dem Pflanzenwachstum dient und nicht in die Luft entweicht. Die Fütterung wird laufend optimiert, damit bereits an der Quelle weniger Ammoniak entsteht. Die Reduktionen sind eine Herausforderung, weil es Zielkonflikte gibt. So führen tierfreundliche Ausläufe zu mehr Ammoniakausscheidungen. Im Weiteren bestehen zwischen der Geflügel- und der Schweinebranche Zielvereinbarungen mit dem Bund, welche ebenfalls Ammoniakreduktionen vorsehen. Der Bund erwähnt dabei in seinem ersten Zwischenbericht, dass die Reduktionen auf Kurs und teilweise schon übertroffen sind.

Umsetzung von weitergehenden Massnahmen
Die Bauernfamilien sind bereit weitergehende Massnahmen umzusetzen, sofern diese in einem gesunden Verhältnis stehen. Die Umsetzung von baulichen und betrieblichen Massnahmen ist komplex und mit hohen Kosten verbunden. Die Massnahmen sind nicht wirtschaftlich, weil kein direkter Mehrwert im Produkt entsteht. Der finanzielle Mehraufwand kann darum nicht über das Produkt abgegolten werden. Darum ist es unausweichlich, dass ein Teil der Kosten im Rahmen des Verpflichtungskredit von der Bevölkerung mitgetragen wird.

Verpflichtungskredit ist zwingend nötig, um die Ziele zu erreichen
Der BVA unterstützt den Verpflichtungskredit, der nötig ist, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen. Der vorgesehene Verpflichtungskredit deckt nur einen Teil der Kosten ab. Es ist vorgesehen, dass mehr als 50 % der Kosten für weitergehende Massnahmen von den Bauernfamilien getragen werden. 14 % übernimmt der Bund und 35 % der Kanton. Die Übernahme der Kosten für die Fütterung der Mastschweine mit dem Futtermittelzusatz Benzoesäure ist nicht vorgesehen. Ebenfalls nicht gedeckt sind die laufenden, sehr hohen Kosten für die Abluftreinigungsanlage von Mastpoulet- und Schweineställen. Die Kosten für diese Massnahmen müssen ebenfalls übernommen werden. Andernfalls muss der Zielwert von 15 % aus dem Massnahmenplan Luft gesenkt werden.

Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung