Fahrende: Klare Abmachungen nötig

3.05.2018

Die Fahrenden sind wieder unterwegs und damit verbunden auch negative Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Der BVA ruft seine Mitglieder auf, sich an das entsprechende Merkblatt zu halten, um Problemen vorzubeugen, sofern überhaupt Spontanhalte zugelassen werden.

Der BVA hat zusammen mit dem Kanton im 2016 ein Merkblatt  herausgegeben, das den Umgang zwischen den landvermieteten Bauern und den Fahrenden regelt. Leider stellt sich heraus, dass gerade die Dauer des Aufenthalts in aller Regel über die zwei Mal zwei Wochen hinausgeht und es schwierig ist, die Abmachungen auch durchzusetzen. Dazu gehört auch das Verrichten der Notdurft, die meistens nicht auf der Toilette erfolgt. Der BVA mahnt deshalb zur Vorsicht und klaren schriftlichen Vereinbarungen inklusive Sanktionen. Die nötigen Infos und Unterlagen stellt der BVA auf seiner Homepage zur Verfügung.

Ralf Bucher
Geschäftsführer