Gülle im Bach – was ist zu beachten?

28.02.2019

Durch Gülle werden jedes Jahr Gewässer verunreinigt und deren Lebewesen teilweise zerstört. Daraus können hohe Forderungen gegenüber dem Landwirt entstehen!

Aufgrund des aktuellen schönen und milden Wetters haben viele Landwirte angefangen, auf ihren Feldern die Gülle zu verteilen. Die Gülle wird mit dem Güllenfass oder mit einer Verschlauchung direkt ab Güllenloch auf dem Feld verteilt. Während dieser Tätigkeit können Missgeschicke hohe Schäden anrichten. Wenn bei der Verschlauchung ein Schlauch reisst oder ein Schloss aufgeht und die Gülle in einen Bach oder in ein Gewässer fliesst, drohen grosse Schäden an Fischen oder anderen Lebewesen. In diesem Fall zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebes den Schaden an den Tieren, am Gewässer und zusätzlich auch die Arbeit der Feuerwehr oder von anderem Hilfspersonal. Passiert ein solcher Schaden mit dem Traktor und dem Jauchefass, wird der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Traktors abgerechnet.

Grobfahrlässigkeitsschutz einschliessen
Um zu vermeiden, dass die Versicherung Regress wegen Grobfahrlässigkeit auf den Landwirt nehmen kann und die Leistungen gekürzt werden, ist zu empfehlen, immer den Grobfahrlässigkeitsschutz bei der Betriebshaftpflicht- und bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges einzuschliessen. Nach Art. 46 des Versicherungsvertragsgesetz verjähren die Forderungen gegenüber dem Versicherer nach zwei Jahren nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen Versicherungsfragen, dann melden Sie sich bei der BVA Versicherungsberatung unter der Telefonnummer 056 460 50 40.

Rainer Brun
Versicherungsberater