Gemeinsam Tier- und Menschenwohl verbessern

28.05.2025

Der BVA und die Liebegg haben zusammen mit dem Veterinärdienst die Begleitgruppe Tierschutz aufgebaut. Ziel ist es, lösungsorientiert und gemeinsam mit dem Betrieb Massnahmen zu erarbeiten, die das Tierwohl und auch das Wohl der Menschen auf dem Hof nachhaltig verbessert.

Seit dem Sommer 2024 gibt es im Kanton Aargau das Angebot der Begleitgruppe Tierschutz. Die Begleitgruppe ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot für Landwirtschaftsbetriebe, bei denen im Rahmen einer Tierschutzkontrolle durch das Veterinäramt wesentliche oder über längere Zeit bestehende Mängel festgestellt wurden. Sie bietet fachliche Unterstützung, konkrete Lösungen und die Chance, gemeinsam einen gangbaren Weg zu finden.

Wer kann sich melden?
Grundsätzlich ist das Angebot offen für alle Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Aargau. Auf das Angebot direkt hingewiesen werden Bauernfamilien im Rahmen einer Tierschutzkontrolle mit Mängeln. Die Türen stehen aber sowohl beim BVA, als auch der Liebegg jederzeit offen, wenn Unterstützungen in herausfordernden Situationen gebraucht und gewünscht wird.

Wie läuft der Einsatz ab?

  • Angebot durch das Veterinäramt bei festgestellten Mängeln.
  • Freiwillige Zustimmung durch den Betrieb.
  • Kostenlose Bestandesaufnahme durch den BVA oder das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg.
  • Zusammenstellung der Begleitgruppe gemeinsam mit dem Betrieb
  • Situationsanalyse, Lösungsfindung und Massnahmenplanung in Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst.

Was kostet das Angebot?

  • Die erste Bestandesaufnahme ist kostenlos.
  • Die Kosten für den Einsatz der Begleitgruppe trägt der Betrieb.
  • Es kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft gestellt werden.

Anlaufstellen für weitere Informationen:

  • Bauernverband Aargau – 056 460 50 52 – Sarah Waldvogel
  • Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg – 062 855 86 55 – Reto Spörri
  • Veterinärdienst Kanton Aargau – 062 835 29 70

Beispielfall:
Im Rahmen einer Tierschutzkontrolle wurden leichte Mängel in den Tierschutzvorschriften festgestellt. Der Betriebsleiter machte die Kontrollpersonen darauf aufmerksam, dass aufgrund gesundheitlicher Probleme die täglichen Stallarbeiten eine Herausforderung sind.

  • Der Betriebsleiter bekommt den Flyer der Begleitgruppe Tierschutz und meldet sich beim BVA
  • Bei einer ersten Situationsanalyse wird ein Betriebsrundgang gemacht. Die Anliegen der Bauernfamilie werden angehört und die Gesamtsituation angeschaut.
  • Als Sofortmassnahme wird definiert, wie künftig die Tiere tadellos betreut werden können
  • Es wird entschieden, dass eine Buchhaltungs-/Betriebsanalyse durch den eigenen Buchhalter gemacht wird
  • Es werden folgende Massnahmen definiert:
    • Fokussierung auf lukrative Betriebszweige, welche aufgrund der gesundheitlichen Situation des Betriebsleiters möglich sind
      • Aufgabe von nicht wirtschaftlichen Betriebszweigen
      • Prüfung von zusätzlichen machbaren Einkommensquellen
    • Prüfung IV-Unterstützung
    • Antrag für Kostenübernahme der Begleitgruppe TS durch die Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft.

Der Betrieb bekommt Zeit, um die Massnahmen umzusetzen und bleibt im Austausch mit dem BVA. Anschliessend erfolgt eine Zielerreichungskontrolle durch den BVA. Je nachdem werden neue Massnahmen in Absprache mit der Betriebsleiterfamilie definiert.

Sarah Waldvogel
Standesvertretung