Gewässerinitiative: BVA unterstützt Gegenvorschlag

2.07.2024

Der Regierungsrat des Kantons Aargau präsentiert einen indirekten Gegenvorschlag zur Aargauischen Gewässerinitiative. Der BVA unterstützt im Grundsatz den Gegenvorschlag, da die bäuerlichen Forderungen weitgehend erfüllt sind.

An der GV des BVA wurden die Parameter für einen Gegenvorschlag zur Gewässerinitiative verabschiedet. Es waren dies:

  • Freiwillige Umsetzung für jeden Betrieb über LABIOLA und kein Zwang via Richtplan
  • 330 ha Feuchtgebiete im Kulturland statt 1'000 ha.  Die weiteren Flächen sind im Wald (500 ha) und im Siedlungsraum (170 ha) bereitzustellen.
  • Finanzierung über jährlichen Wasserzinsertrag und nicht über Landwirtschaftsbudget

Der Regierungsrat erfüllt in seinem indirekten Gegenvorschlag diese Punkte und legt den Zeithorizont realistisch bis 2060 mit einem Zwischenschritt bis 2045, wobei bis 2045 rund 750 ha erfüllt sein sollten. Was in der Botschaft fehlt, sind Aussagen zur Anrechenbarkeit der Flächen. Diese sind aus Sicht des BVA entscheidend, da eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen sowieso dazu führen werden, dass neue Feuchtgebiete entstehen. Diese müssten zwingend angerechnet werden können. Der BVA wird deshalb den Prozess der Umsetzung weiterhin eng begleiten.

Ralf Bucher
Geschäftsführer