Symbolbild: Betrieb Christoph Koch, Sarmenstorf

Herausforderung Raumplanung

18.07.2019

Praktisch jeder Betrieb muss einmal etwas bauen und kommt damit mit der Raumplanung in Berührung. Eine Wegleitung, welche Christian Schüttel im Rahmen einer Diplomarbeit beim BVA erstellt hat, soll helfen, die nötigen Unterlagen einfacher bereit zu stellen.

Die raumplanerischen Anforderungen an ein Ökonomiegebäude werden je länger je strenger. So macht es für viele Landwirte den Anschein. Doch stimmt dies und sind die Befürchtungen der Landwirte wahr? Dieser Frage ging Christian Schüttel nach, der im Rahmen seiner Ausbildung zum Agrotechniker HF das Praktikum beim Bauernverband Aargau absolviert hat.

Gute Einpassung in die Landschaft
Vermehrt treten Konflikte beim Stellen eines Baugesuchs auf und hindern den Landwirten daran, das gewünschte Objekt so zu bauen, wie er es gerne möchte. Zu den raumplanerischen Aspekten kommt noch die landschaftliche Einpassung hinzu. All diese Vorgaben erschweren die Realisierung eines Neubaus. Die rechtlichen Anforderungen an ein Bauprojekt haben sich in den letzten Jahren nicht drastisch verändert. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass der Betrieb das Landschaftsbild sowie die Umwelt nicht negativ beeinflusst.

Mit vollständigen Unterlagen schneller zum Baugesuch
Als Hauptursachen für die Verzögerung eines Baugesuches sind die Unvollständigkeit der Baugesuchunterlagen wie auch das Nichtbeachten von rechtlichen Auflagen zu nennen. Weitere Gründe dafür sind landschaftliche Aspekte. Dies ist zum einen die Einpassung des Gebäudes in die Landschaft und zum andern die Schonung des Bodens oder das Vernachlässigen der Hofkompaktheit. Viele Punkte sind jedoch planerisch oder architektonisch beeinflussbar und führen «nur» zu einer Bauverzögerung. Der Landwirt muss heutzutage damit rechnen, dass das Baugesuch nicht beim ersten Anlauf gutgeheissen wird. Zum Scheitern des Baugesuches können Emissionen, z.B. Stickstoff- oder Geruchsemissionen, aber auch das Nichtbeachten der Zonen führen.

Auflagen oft notwendig
Die rechtlichen Grundlagen sind also nicht unbedingt der ausschlaggebende Punkt. Vielmehr wird auf die landschaftliche Einpassung und auf die Rücksicht der Umwelt wert gelegt. Insbesondere für Tierhaltungsanlagen, welche ein grosses Bauvolumen benötigen und zudem noch Emissionen für Mensch und Umwelt verursachen ist dies eine Hürde. Obwohl dies enorme Einschränkungen für die landwirtschaftlichen Bauten sind, ist eine Realisierung eines Neubaus immer noch möglich. Je nach Standort sind jedoch zusätzliche Auflagen notwendig, welche man erfüllen muss.

Wegleitung soll helfen
Damit das Bauvorhaben ohne Probleme von statten geht, ist eine gute Übersicht notwendig. Besonders für die landwirtschaftlichen Bauten werden viele Unterlagen für ein Baugesuch benötigt. Als Unterstützung sind qualifizierte Fachstellen sowie die Baubehörden eine gute Anlaufstelle. Gerne hilft Ihnen der BVA weiter. Eine Hilfestellung für den Landwirt kann bereits dazu beitragen, dass das Baugesuchverfahren nicht ins Stocken kommt. Für den Landwirt wurde eine Wegleitung entwickelt welche auf die wichtigsten Bauaspekte und Unterlagen hinweisen.

Christian Schüttel
Praktikant BVA

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