Symbolfoto: Franz Erdin, landwirtschaft.ch

Hochwasserschutz Suhre: BVA lehnt zu grosse Gewässerräume ab

22.12.2017

Der BVA anerkennt die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzprojekts für das Suhrental, lehnt aber das vorliegende Projekt ab. Es gehen über 9 ha Fruchtfolgeflächen verloren, davon die Hälfte wegen unnötig grossen Gewässerräumen und Revitalisierungen.

In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Anpassung des Richtplans bezüglich Festsetzung des Vorhabens 'Hochwasserschutz Suhrental Suhre' und die damit verbundene Verminderung der Fruchtfolgefläche geht der BVA mit dem Projekt hart ins Gericht. Der BVA anerkennt zwar die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzprojektes für das Suhrental. Der Verlust von Kulturland und insbesondere der Fruchtfolgeflächen, die für immer verschwinden,  wiegt aber zu schwer und ist aus Sicht des BVA nicht transparent genug ausgewiesen.

Doppelt so viele Fruchtfolgeflächen gehen verloren
So verursacht das Projekt Hochwasserschutz Suhrenthal Suhre nicht wie fälschlicherweise beantragt, „nur“ 4.9 ha Fruchtfolgeflächen, sondern 9.4 ha. Hinzu kommen wohl noch einige Hektaren weiteres Kulturland. Im erläuternden Bericht wird zwar auf den zusätzlichen Verlust der Fruchtfolgeflächen hingewiesen. Jedoch werden die Projekte „Revitalisierung der Suhre im Abschnitt zwischen ARA Attelwil und Kantonsgrenze“ mit 2.5 ha und die Melioration Staffelbach, Attelwil, Moosleerau und Reitnau mit dem Hochwasserschutz- und Revitalisierung der Dorfbäche nochmals mit 2 ha als Folgeprojekte benannt.

Projekte hängen alle zusammen
Das erachtet der BVA aus folgenden zwei Punkten als falsch. Erstens wäre ohne die Melioration und die damit zusammenhängende Güterregulierung ein Hochwasserrückhaltebecken kaum umsetzbar und zweitens werden die Revitalisierungsmassnahmen als Ökoausgleichsmassnahmen für das Hochwasserprojekt ausgewiesen. Somit ist bei beiden „Folgeprojekten“ ein direkter Zusammenhang feststellbar und auch die beiden als Folgeprojekte bezeichneten Projekte hängen zusammen. Die Reduktion von Fruchtfolgeflächen ist demnach mit 9.4 ha auszuweisen und nicht mit 4.9 ha. Alternativ müssten zumindest beide „Folgeprojekte“ zusammengezählt werden, womit 4.5 ha Fruchtfolgeflächen reduziert würden. Das wäre dann ebenfalls richtplanrelevant. Die vom Kanton gewählte Vorgehensweise ist unglaubwürdig und nährt den Boden für Spekulationen.

Revitalisierung unnötig
Alleine durch die geplanten Revitalisierungsmassnahmen reduziert sich der Anteil Fruchtfolgeflächen um 4.5 ha. Denn die eigentliche Melioration braucht keine Fruchtfolgeflächen, wie man das meinen könnte. Auf der Seite 5 des Berichts steht denn auch richtigerweise, dass der Wegbau zwar Flächen braucht, diese jedoch durch die Rekultivierung aufgehobener Wegabschnitte wieder kompensiert werden. Somit stellt sich die Frage, ob denn die Revitalisierung überhaupt nötig ist. Der BVA ist klar der Ansicht, dass bezüglich der Gewässerräume auf das absolut notwendige zurückgefahren werden muss und keine Bäche ausgedolt werden müssen. Denn diese Flächen wären für immer verloren. Das Land im Hochwasserrückhaltebecken könnte zumindest noch landwirtschaftlich genutzt werden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass auch ein bestehender Weg entlang der Suhre verlegt werden müsste, wenn die Revitalisierung in dieser Form umgesetzt würde. Das macht weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Überlegungen Sinn.

Melioration wird unterstützt
Der BVA erachtet die Melioration in den vier Gemeinden als sinnvoll. Dass das Hochwasserschutzprojekt nun der Auslöser für diese Melioration ist, ist nachvollziehbar und wird begrüsst. Dennoch ist hier die Überlegung erlaubt, ob es richtig ist, dass die Grundeigentümer im Bereiche des Hochwasserrückhaltebeckens das Wasser zurückhalten und damit Schäden in Millionenhöhe in unterliegenden Dörfern und Städten verhindern oder zumindest vermindern, aber sich dennoch an den Massnahmen finanziell beteiligen müssen. Bei der genannten Kosten-/Nutzenüberlegung von 1.6 – 1.8 lohnt es sich doch, das Projekt zu realisieren, auch ohne die Grundeigentümer, die mit dem Zurückhalten des Hochwassers nur die Lasten tragen, kostenmässig zu beteiligen. Der BVA beantragt deshalb, die Vorlage mit den Richtplanbeschlüssen so anzupassen, dass das gesamte Projekt mit den 9.4 ha Fruchtfolgeflächen vorgelegt wird. Die Revitalisierung der Suhre wie auch die Revitalisierung der Dorfbäche werden abgelehnt und die Gewässerräume sind auf das vom Bund vorgesehene Minimum zu reduzieren. Im weiteren soll die Melioration so umgesetzt werden, dass den Grundeigentümern keine Kosten entstehen.

Ralf Bucher
Geschäftsführer