Hofläden – Visitenkarte der Landwirtschaft

27.03.2020

Gerade in der Krisensituation kommt den Hofläden eine wichtige Bedeutung zu – nicht nur für die Ernährungssicherheit, auch für das positive Image der Landwirtschaft. Wichtig ist, dass alle Hofläden die Anforderungen und Bestimmungen des Bundes einhalten.

Am 28. März startet eine kantonsweite Inserate-Kampagne, mit der wir die Hofladen-Plattform vomhof.ch bewerben. Gerade während der Corona-Krise kommt den Hofläden als hochwertiges Alternativangebot zu den Grossverteilern eine bedeutende Rolle zu. Hofläden sind sympathisch klein und meist vor Menschenansammlungen verschont. Zudem bieten sie hochwertige und gesunde Produkte aus regionaler und saisonaler Produktion. Somit gilt für alle Betreiberinnen und Betreiber von Hofläden das abgedroschene Schlagwort von der Krise als Chance. Natürlich wollen wir aus der Krise keinen billigen Profit schlagen. Aber wir bekommen die Gelegenheit, das Image der Landwirtschaft als Ernährerin des Volks zu präsentieren. In diesem Sinne ist jeder einzelne Hofladen eine Visitenkarte der Schweizer Landwirtschaft. Übrigens: Im LID-Shop können Sie kostenlos attraktive Minibroschüren bestellen mit Rezepten, Tipps und Tricks für die Küche. Nutzen Sie diese Chance und inspirieren Sie Ihre Kunden!

Neue Stammkunden nach der Krise?
Vielleicht gelingt es sogar, mit einem attraktiven Lebensmittelangebot neue Stammkunden zu gewinnen, die dem Hofladen über die Krise hinaus treu bleiben. Entscheidend ist, dass sich alle Hofläden an die Auflagen des Bundes halten. Unbedingt zu vermeiden sind Negativschlagzeilen über schwarze Schafe. In einem Schreiben an alle Vom-Hof-Betriebe informierte der BVA diese Woche über die besonderen Bestimmungen des Bundes. Die wichtigste Regel: Sämtliche Hygienemassnahmen und Bestimmungen betreffend Abstandhalten zu anderen Personen gelten auch für Hofläden. Eine Zusammenfassung der BAG-Bestimmungen und Info-Plakate zum Download finden Sie im nachstehenden Link.

Restriktionen gelten auch beim Sortiment: Der Verkauf von Non-Food-Angeboten wie etwa Kunsthandwerk, Floristik oder Setzlinge, ist NICHT erlaubt. Erlaubt sind nur Produkte der Grundversorgung und des täglichen Bedarfs.

Neuanmeldungen für die Plattform Vom Hof sind jederzeit über das Bauernportal möglich.

Patrick Schellenberg
Marketing und Kommunikation