Bild: Veil Rolf René, landwirtschaft.ch

Hornförderung nicht in Verfassung schreiben

29.10.2018

Der Vorstand des Bauernverband Aargau (BVA) lehnt die Hornkuh-Initiative ab. Die Hornförderung ist nicht verfassungswürdig und die Gesundheit der Tierhalter ist dem BVA wichtig. Die Konsumenten könnten zudem heute schon mit ihrem Verhalten Kühe mit Hörnern fördern.

Es gibt verschiedene Ansichten zur Hornkuh-Initiative, weshalb die Nein-Parole des Vorstandes nicht einstimmig war. Eine Minderheit wollte analog zum SBV Stimmfreigabe beschliessen. Dem BVA ist es deshalb wichtig, dass die Hornthematik sachlich diskutiert wird. Der BVA will im Vorfeld der Abstimmung zur Hornkuh-Initiative vor allem aufklären, da festgestellt wird, dass viel Unwissen vorhanden ist.

Verletzungsgefahr nimmt mit Freilaufställen zu
Mit der Hornkuh-Initiative soll die Förderung behornter Tiere in die Verfassung aufgenommen werden. Weshalb haben denn rund 90 % der Kühe keine Hörner mehr? Das Aufstallungssystem hat sich in den letzten Jahrzehnten von der klassischen Anbindehaltung hin zu Freilaufställen entwickelt. Wenn sich die Kühe im Laufstall frei bewegen können, nimmt die Verletzungsgefahr durch Hornstösse bei Mensch und Tier zu. Die Hörner werden aber in aller Regel nicht abgesägt, wie das teilweise vermittelt wird, sondern es werden bei den Kälbern in den ersten drei Lebenswochen die Hornansätze ausgebrannt. Dazu wird das Tier betäubt, damit es keine Schmerzen empfindet.

Immer mehr genetisch hornlose Tiere
Je länger je mehr gibt es auch genetisch hornlose Tiere. So etwa bekannte Rassen wie Galloway, Angus oder Hereford. Das Hornlosgen breitet sich aber auch auf weitere Rassen aus und es wird gezielt auf „hornlos“ gezüchtet. Wer sich für behornte Kühe entscheidet, sollte den Stall grösser bauen, damit sich die Tiere weniger in die Quere kommen. So wird etwa ein doppelt so grosser Laufhof empfohlen oder eine um 20 – 40 % grössere Fressplatzbreite. Die grösseren Flächen führen zu grösserem Bodenverbrauch und zu höheren Ammoniak-Emissionen, was aktuell auch nicht erwünscht ist. Ein klassischer Zielkonflikt also. Um das Unfallrisiko mit Hörnern weiter zu minimieren, werden die Hörner vielfach mit Hornführer so geführt, dass die Hörner nach hinten wachsen. Ganz ohne menschliche Eingriffe geht es in der Regel auch hier nicht.

Konsument kann Hörner mit dem Kaufentscheid fördern
Der Vorstand ist der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, die Förderung von behornten Tieren in die Verfassung zu schreiben. In der Bevölkerung spürt man eine grosse Sympathie zu behornten Tieren. Bereits heute gibt es beispielsweise mit Milch aus Demeter-Betrieben ein Angebot auf dem Markt, wo die Konsumenten freiwillig Hornkühe fördern und die höheren Investitionen in Ställe für behornte Tiere abgelten können. Hörner sind schön, können aber auch schön gefährlich sein. Der BVA will deshalb nicht etwas fördern, dass die Gesundheit der Tierhalter gefährdet.

Ralf Bucher
Geschäftsführer