Krankenkassenwechsel - wann?

26.08.2020

Jedes Jahr im Herbst veröffentlichen die Krankenkassen ihre neuen Prämien. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die Prämien der Grundversicherung bis Ende September genehmigen.

Will man die Krankenkasse wechseln, bleibt nach der Publikation der Prämien nicht mehr viel Zeit. Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, auch «Grundversicherung» genannt, muss die Kündigung bis spätestens 30. November 2020 beim aktuellen Versicherer eingetroffen sein.

Erfolgt bei den freiwilligen Zusatzversicherungen keine Prämienerhöhung, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. September 2020 beim Versicherer eingegangen sein. Es gibt jedoch auch Zusatzversicherungen, bei welchen die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Beim Abschluss von Zusatzversicherungen ist eine Gesundheitsdeklaration auszufüllen, daraufhin folgt eine Risikoprüfung und gegebenenfalls wird ein Arztbericht eingefordert. Dies alles kann zu einer Verzögerung des Aufnahmeentscheides führen. Die Zusatzversicherungen sollten deshalb erst gekündigt werden, wenn man die vorbehaltslose Aufnahme vom neuen Versicherer erhalten hat.

Zeitpunkt verpasst?
Die Anträge für die Grund- und Zusatzversicherungen können bis 15 Monate vorab unterzeichnet werden, somit hat man genügend Zeit auch unter dem Jahr für eine individuelle Beratung.

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Marco Käppeli
Abteilungsleiter
BVA Versicherungsberatung