Landwirte sind gute Arbeitgeber

21.02.2018

Im Jahr 2017 kontrollierte das Amt für Migration und Integration die landwirtschaftlichen Arbeitgeber bezüglich Einhaltung der Lohnrichtlinien. Die Tripartite Kommission (TPK) stellt der Landwirtschaft und dem Gemüsebau aufgrund der Ergebnisse ein durchwegs positives Zeugnis aus!

Auf 323 Aargauer Landwirtschaftsbetrieben mit 623 familienfremden Angestellten kontrollierte das Amt für Migration und Integration im letzten Jahr die Einhaltung der Lohnrichtlinien. Die rote Lohnquote lag bei tiefen 6.3%, verteilt auf 16 Betriebe. Dies ist auch im Vergleich zu anderen Branchen eine erfreulich tiefe Quote.

Gemüsebauern schnitten noch besser ab
Auf  48 Gemüsebaubetrieben wurden die Löhne von insgesamt 523 familienfremden Angestellten kontrolliert. Die rote Linie im Gemüsebau lag bei sehr tiefen 2.5%, verteilt auf 5 Betriebe. Die Lohndifferenzen betragen lediglich zwischen 2 und 18 Rappen pro Stunde. Die Lohnrichtlinien in der Landwirtschaft scheinen bestens bekannt zu sein.  Dies ist sehr erfreulich und setzt ein positives Zeichen für die Zukunft.

BVA hilft wo nötig
Die Einhaltung der Mindestlöhne in der Landwirtschaft bleibt auch für die Zukunft von zentraler Bedeutung. Fragen in Zusammenhang mit den familienfremden Angestellten oder den Mindestlöhnen beantwortet Ihnen gerne die Versicherungsberatung des BVA unter der Telefonnummer 056 460 50 40. Nutzen Sie diese Dienstleistung.

Marco Käppeli, Abteilungsleiter
BVA Versicherungsberatung