Landwirtschaftsgesetz im Aargau einstimmig genehmigt

26.06.2018

Der Grosse Rat hat Ende Juni in zweiter Lesung den Änderungen des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes einstimmig zugestimmt. Der BVA ist mit verschiedenen Forderungen durchgedrungen, so etwa der Gewährleistung des Datenschutzes oder der Möglichkeit, Bewässerungsinfrastrukturen ohne Gemeinden zu ermöglichen.

Der BVA hat über seinen Präsidenten Alois Huber im 2014 mittels einer Motion gefordert, dass der Kanton die Co-Finanzierung für die Landschaftsqualität- und Vernetzungsbeiträge anstelle der Gemeinden übernehmen muss. Das ist der Hauptgrund, weshalb das Gesetz nun angepasst wird. Diese Änderung ist mittlerweile breit abgestützt. So wurde im letzten Jahr auch der Rahmenkredit für das Programm LABIOLA mit einem Bruttoaufwand von 135 Mio. Franken bis ins Jahr 2028 verlängert.

Datenschutz gewährleisten
Im Weiteren wurden bei modernen Meliorationen die Abläufe vereinfacht. Der BVA unterstützt dies im Grundsatz. Zudem schlug der Regierungsrat vor, dass weitere kantonale Stellen auf die Betriebsdaten zugreifen könnten. In der Vernehmlassung wehrte sich der BVA erfolgreich gegen diese Ausweitung.

Bewässerungen ermöglichen
Bisher musste die Gemeinde die Infrastrukturen für Bewässerungsanlagen zwingend mitfinanzieren. Das kann dazu führen, dass aufgrund der Mitsprache der Gemeinde das Projekt verteuert wird oder gar nicht zustande kommt. In Absprache mit den Branchenverbänden forderte der BVA deshalb eine Änderung. Diese wurde in der Botschaft des letzten Jahres vorgeschlagen.  Alois Huber hat in der vorberatenden Kommission einen Prüfungsantrag eingebracht, wonach der Kanton Alternativen prüfen soll. Die Prüfung ergab jedoch keine bessere Lösung, weshalb die erste Version dann einstimmig gutgeheissen wurde. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Ralf Bucher
Geschäftsführer