Litteringbusse muss weh tun

10.09.2018

In seiner Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Umweltrechts zur Einführung einer Litteringbusse fordert der BVA eine Busse von 300 Franken. Zudem soll ein grösserer Personenkreis die Bussen ausstellen dürfen.

Der Nationalrat hat die Einführung einer nationalen Litteringbusse im Jahr 2016 überraschend abgelehnt. Der BVA hat sich aufgrund der grossen Betroffenheit der Landwirtschaft daraufhin für eine kantonale Lösung stark gemacht. Der Regierungsrat schlägt nun mittels einer Ergänzung des EG Umweltrecht eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering vor. Die Höhe der Ordnungsbusse soll 100 Franken betragen.

300 Franken Busse
In seiner Stellungnahme fordert der BVA, dass die Busse die Grenze des Möglichen im Rahmen einer Ordnungsbusse ausschöpfen muss und das sind 300 Franken. Eine Litteringbusse ist ein wichtiges Zeichen an die Abfallsünder. Kaum jemand kann behaupten, dass er nicht weiss, dass er eine Redbulldose nicht in die Wiese werfen darf. Trotzdem sind Kampagnen gegen Littering weiterhin wichtig. So hat der BVA in diesem Jahr an 50 Standorten im Aargau sogenannte Mahnmale hinstellen lassen. Kampagnen alleine nützen aber zu wenig, es braucht auch Geldstrafen, die weh tun.

Auch der Gemeindearbeiter soll büssen dürfen
Weiter soll der Personenkreis, der Bussen ausstellen kann, möglichst ausgedehnt werden. Analog zum Kanton Zug sollen Gemeindearbeiter, Förster, Wildhüter oder Fischereiaufseher büssen können. Der BVA bedauert, dass man zu dieser Massnahme greifen muss, betrachtet aber alle anderen Mittel als ausgeschöpft.

Ralf Bucher
Geschäftsführer BVA