Nachkontrollen Prämienverbilligung

24.06.2024

Seit Herbst 2023 führt die SVA im Auftrag des kantonalen Gesetzgebers neu automatische Nachkontrollen bei der Prämienverbilligung durch.

2022 wurden ca. 370 Millionen Franken an Prämienverbilligung an die Aargauer Bevölkerung ausbezahlt. Auch verschiedene Aargauer Landwirtschaftsfamilien kommen, infolge ihrer wirtschaftlichen Situation in den Genuss von Prämienverbilligungen.

Meldepflicht bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhätnisse
Kommt es zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse so ist dies, gemäss §14 Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Veränderung bei der SVA zu melden. Die Meldepflicht besteht bei einer Verbesserung des Einkommens um mindestens 20 % oder Fr. 20'000.- bzw. bei einem Vermögenszuwachs von Fr. 20'000.-.

Nachkontrollen sind möglich
Die SVA Aargau kann gemäss § 7c der Verordnung zum KVGG (V KVGG) Nachkontrollen vornehmen, sobald die Steuerveranlagung des Anspruchsjahrs rechtskräftig ist. Dabei ist immer die Steuerveranlagung des Auszahlungsjahrs massgebend. Sollten Sie eine zu hohe Prämienverbilligung erhalten haben, werden Sie durch die SVA Aargau über das Ergebnis informiert. Eine Einsprache ist innerhalb von 30 Tagen möglich. Gleichen Sie zur Kontrolle die Zahlen Ihrer Steuererklärung mit dem Ergebnis ab. Die Rückforderung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt via Krankenkasse. Es werden keine Bussen ausgeteilt oder Verzugszins eingefordert.

Buchhaltung/Steuererklärung mit der Verfügung der SVA abgleichen
Sollten Sie Prämienverbilligung erhalten, ist es sinnvoll, wenn Sie die Buchhaltung/Steuererklärung vor Abgabe jeweils mit der Verfügung der SVA des gleichen Jahres abgleichen. Die Steuererklärungen der Kinder sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Allfällige Einkommensverschlechterungen und Einkommensverbesserungen können Sie direkt online bei der SVA melden.

Rückzahlungen vermeiden
Mit einer konstanten Steuerplanung können grössere Rückzahlungen an Prämienverbilligung vermieden werden. Insbesondere das satzbestimmende Einkommen sollte auf einem Niveau gehalten werden. Stark schwankende Einkommen sowie wegfallende Kinderabzüge können mit Einzahlungen in die Säule 2 bei der Agrisano Prevos stabilisiert werden.

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stefan Kuhn
Mandatsleiter