Nationalrat stimmt der AP22+ zu

23.03.2023

SVP-Nationalrat Alois Huber berichtet über die für die Landwirtschaft relevanten Themen aus der Frühjahrssession. Lesen Sie nachfolgend den Bericht von Alois Huber.

Vor knapp zwei Jahren legte das Parlament die Agrarpolitik ab 2022+ auf Eis und verlangte eine Langzeitperspektive für die Landwirtschaft inkl. Ernährungssicherheit und Food Waste. Obwohl damals von vielen Seiten gedroht wurde, dass eine Rückweisung kontraproduktiv für die Landwirtschaft sein würde, stimmte der Nationalrat nun den Änderungen im Landwirtschaftsgesetz mit 129 «Ja» zu einer «Nein»-Stimme bei 65 Enthaltungen von SP, Grünen und GLP zu. Die ersten Schritte waren bereits beschlossene Massnahmen für weniger Risiken durch Pestizide, die derzeit umgesetzt werden und schärfere Auflagen bringen. Die dritte Etappe soll eine tiefergehende Reform ab 2030 sein. Eine der Voraussetzungen für Direktzahlungen an Landwirte ist neu der persönliche Sozialversicherungsschutz für regelmässig im Betrieb mitarbeitende Ehegatten sowie Lebenspartner. Anträge für weitere ökologische Anliegen fanden praktisch kein Durchkommen. Ins Landwirtschafts- gesetz kommen weder ein Absenkpfad für Treibgasse noch ein Ausbaupfad für mehr Tierwohl.

Vorlage abgelehnt
Eine Motion der Grünen wollte die Bestimmung zu den schweizerischen Herkunftsangaben für tierische Lebensmittel anpassen. Das Prädikat «schweizerisch» sollte bei Fleisch, Milch, Eier und Zuchtfischen nur noch dann zulässig sein, wenn die Futtermittel der Nutztiere zu mindestens 75 % auf inländische Futterbasis beruhen. Die Vorlage wurde vom Nationalrat mit 94 zu 49 Stimmen abgelehnt.

Revision der Tierschutzverordnung
Anlässlich der Revision der Tierschutzverordnung sollen die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass den besonderen Eigenschaften von Eseln und Maultieren/Mauleseln Rechnung getragen wird. Konkret sollen Esel nicht mehr als Einzeltiere zusammen mit Pferden gehalten werden dürfen und eine bessere Nahrung erhalten. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 99 zu 75 Stimmen zu.

Der Ständerat wies ein Vorstoss zur Förderung von Schweizer Wein mit neun Millionen, welcher vom Nationalrat angenommen wurde, zur Überarbeitung an die Kommission zurück.

Vorlagen die Mehrkosten verursachen
Weitere relevante Geschäfte für die Landwirtschaft waren die Beratung des Energiegesetzes sowie die Reform des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Beide Vorlagen werden der Landwirtschaft beträchtliche Mehrkosten verursachen. Beim BVG sind dies ca. 45 Millionen pro Jahr. Von der SP wurde bereits im Vorfeld der Beratungen das Referendum bei einem «Ja» im Rat angekündigt. Die BVG-Reform wurde nach einem Kompromiss der Einigungskonferenz in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 163 zu 9 Stimmen bei 25 Enthaltungen (fast alle Vertretende der Landwirtschaft) und im Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Bei zustande kommen des Referendums, wird die Bevölkerung voraussichtlich im nächsten Frühling über die Reform abstimmen. Ob diese an der Urne angenommen wird, ist sehr fraglich.

Alois Huber
Nationalrat SVP