Natur 2030: Landwirtschaft ist vorbildlich

27.01.2020

In seiner Stellungnahme zum kantonalen Programm Natur2030 stellt der Vorstand des BVA fest, dass die Landwirtschaft im Bereich Biodiversität sehr viel leistet und bereits jede sechste Hektare Biodiversitätsförderfläche ist. Dies im Gegensatz zum Siedlungsgebiet, wo die Artenvielfalt kontinuierlich abnimmt. Dort ist Handlungsbedarf angezeigt.

Der BVA-Vorstand befürwortet im Grundsatz, dass mit dem Programm Natur 2030 die Biodiversität weiterhin gefördert werden soll. Er teilt denn auch die Bedenken bezüglich dem Rückgang der Artenvielfalt und dass es Massnahmen braucht, welche diesen Rückgang stoppen. Der BVA hält den Grundsatz «Qualität vor Quantität» hoch und unterstützt die Bestrebungen, bestehende Naturflächen aufzuwerten und zu vernetzen. Die Menschen müssen einbezogen werden und an der ökologischen Entwicklung teilhaben können.

Landwirtschaft ist vorbildlich, Siedlungsgebiet hat Handlungsbedarf
Auf rund 17 % oder jeder sechsten Hektare produzieren die Aargauer Bäuerinnen und Bauern «Natur». Die Nahrungsmittelproduktion spielt dort eine untergeordnete Rolle. Zudem wird die Nahrungsmittelproduktion immer stärker mit der Biodiversitätsförderung verknüpft, etwa mit Lerchennistplätzen oder «Hasengassen» im Getreide oder Begleitflora für Bienen. Der Aargau mit seinen Bauernfamilien ist ein Vorzeigekanton in Sachen Qualität und Vernetzung seiner Ökoflächen und der Kessler-Index, also ein Index, der die Artenvielfalt misst, zeigt im Kulturland deshalb nach oben. Dies im Gegensatz zum Siedlungsgebiet, wo der Kesslerindex und damit die Biodiversität sinkt. Kein Wunder, wenn man die Gärten mit viel ausländischen Pflanzen wie Kirschlorbeer oder Thuja sieht, überdüngte grüne Rasen oder einfach öde Steinwüsten. Der BVA sieht denn auch das Siedlungsgebiet, das sich auf Kosten des Kulturlandes kontinuierlich ausdehnt, in der Verantwortung. Es braucht dazu gezielte Aufklärungsarbeit und einfache Massnahmen zur Umsetzung. «Weniger Planen, mehr umsetzen!» lautet das Kredo des BVA.

Keine Importförderung von Nahrungsmitteln
Die Aufwertung eines Kernlebensraum wie beispielsweise ein Naturschutzgebiet, ist eine effiziente Massnahme, die Artenvielfalt zu erhöhen und braucht keine neuen Flächen. Biodiversitätsförderflächen sind dort zu ergänzen, wo die Biodiversität merklich steigt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Grundeigentümer freiwillig Massnahmen ergreifen. Sehr skeptisch ist der BVA wenn es darum geht, Biodiversitätsförderflächen oder Feuchtgebiete auf Kosten von Ackerland zu schaffen. Wenn Flächen der landwirtschaftlichen Produktion komplett entzogen werden, können dort keine Nahrungsmittel mehr produziert werden. Es werden mehr Lebensmittel importiert, die weniger nachhaltig sind. Die Gesamtökobilanz ist dann negativ.

Landwirtschaftliche Bauten sind Teil der Landschaft
Beim Handlungsfeld I «Der Landschaft Sorge tragen» wird der BVA den Eindruck nicht los, man wolle einfach die Landwirtschaft in ihrer Entwicklung behindern. Denn sie ist es, die auf Bauten ausserhalb der Bauzonen angewiesen ist und dort auch bauen muss, um sich zu entwickeln. Eine durch den Kanton Aargau mitgetragene Studie zeigt denn auch, dass landwirtschaftliche Bauten zur Landschaft gehören und als nicht störend empfunden werden. Diese vorgesehenen finanziellen Mittel von knapp einer Million Franken, würden demnach besser effektiv in die Natur investiert werden, als dass Planungsbüros versuchen, die Landwirtschaftliche Entwicklung zu behindern.

Ralf Bucher
Geschäftsführer

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Stellungnahme BVA1.97 MB