Foto: Matthias Singer, landwirtschaft.ch

Photovoltaik: Jetzt bestehende KEV-Anlagen erweitern

24.06.2021

Bisher gab es für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhalten, keine Förderbeiträge für Erweiterungen. Seit diesem Jahr ist das nun anders. Unsere Partner beraten Sie gerne.

Häufig haben Betriebe auf ihrem Scheunendach eine grosse PV-Anlage, speisen die Energie in das Netz ein und erhalten dafür eine Entschädigung. Wenn nun ein solcher Betrieb auf dem Hausdach oder einer Remise eine PV-Anlage erstellen wollte, um den Strom selber zu verbrauchen, erhielt er dafür keine Einmalvergütung. Die Anlagen konnten deshalb nur dann rentabel betrieben werden, wenn ein Grossteil des Stroms selber verbraucht werden konnte. Um dies zu ändern und die Betriebe, die bereits eine PV-Anlage hatten, mit denen gleichzustellen, die noch keine haben, wurde die Energieförderungsverordnung (EnFV) angepasst. Voraussetzung ist, dass die produzierte Elektrizität der neuen Anlage nicht in die Abrechnung der von der ursprünglichen Anlage produzierten Elektrizität im Einspeisevergütungssystem einfliesst. Andernfalls läge eine Doppelvergütung vor, was damit verhindert wird.

Für eine unverbindliche Offerte oder eine Beratung stehen den BVA-Mitgliedern die Partner www.mbrsolar.ch oder www.alectron.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Link auf unserer Webseite. 

Ralf Bucher, Geschäftsführer BVA