Photovoltaik: Was ändert mit der Energiestrategie

23.11.2017

Der Bundesrat hat Anfangs November die neue Energieverordnung genehmigt. Bereits gebaute Photovoltaikanlagen werden für die KEV-Bewilligung nicht bevorzugt. Weiterhin wird die Warteliste nach Einreichdatum abgearbeitet, die Fördermittel reichen ca. bis Einreichdatum Juni 2012.

Die Beschränkung der Anlagegrösse wurde für die Einmalvergütung praktisch aufgehoben und die Einspeisevergütung (bisher KEV) für Neuanlagen auf 15 Jahre Laufzeit beschränkt. Die Wartezeit für die Einmalvergütung liegt gemäss Swiss-Solar zurzeit bei ca. 2 ½  Jahren für Anlagen bis 100 kW und bei 6 Jahren für grössere Anlagen.

Wie bereits im letzten BVA aktuell kommuniziert, wird die KEV durch das Einspeisevergütungssystem abgelöst. Es besteht aus den zwei Modellen Referenz-Marktpreis und Direktvermarktung. Der Referenz-Marktpreis entspricht in etwa der bisherigen KEV und gilt für Bestandesanlagen bis 500 kW und Neuanlagen bis 100 kW. Für grössere Anlagen kommt das Direktvermarktungssystem zur Anwendung, dabei ist der Produzent selber für die Vermarktung seines Stroms verantwortlich. Zum erzielten Marktpreis wird vierteljährlich noch die Einspeiseprämie ausbezahlt.

Was bedeutet dies für den Produzenten?
Für bestehende Photovoltaikanlagen bis 500 kW mit KEV kann vorerst zugewartet werden. Ein Wechsel ab 100 kW in die Direktvermarktung ist möglich, aber definitiv. Daher empfiehlt der BVA, beim Referenz-Marktpreis zu bleiben. Für neue Photovoltaikanlagen ab 100 kW oder bestehende ab 500 kW ist der Wechsel in die Direktvermarktung zwingend. Die Fleco Power AG, eine Tochterfirma der Genossenschaft Ökostrom Schweiz und MBRsolar AG, bietet hier ihre Dienste an, die der BVA in einem solchen Fall empfehlen kann.

Lukas Schafroth
Landw. Betriebsberater