Plattformen für die Arbeitsvermittlung in der Landwirtschaft

26.03.2020

Ab sofort stehen mit agrix.ch und agrarjobs.ch zwei kostenlose Plattformen zur Verfügung, die den Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft abfedern sollen. Bereits haben sich vor allem viele Freiwillige auf agrix.ch gemeldet, die bereit wären für die nächste Zeit in der Landwirtschaft zu arbeiten.

Da viele ausländische Arbeitskräfte nicht mehr in die Schweiz kommen können oder wollen, zeichnet sich auch in der Aargauer Landwirtschaft in den nächsten Wochen ein Personalmangel ab. Der SBV hat deshalb entschieden, die bereits bestehende Vermittlungs-Plattform agrix.ch auch auf Deutsch verfügbar zu machen. Gleichzeitig ist sie für die kommende Zeit und die darüber laufende Personalvermittlung kostenlos. Landwirtschaftsbetriebe, die Mitarbeitende suchen, können kostenlos ihre Arbeitsplätze aufschalten. Im Gegenzug können sich auch Personen, die zurzeit keiner Arbeit nachgehen (können), ebenfalls registrieren oder auch nur schauen, wo in ihrer Umgebung Bedarf besteht. Auf der Einstiegsseite der Plattform sind auch alle wichtigen Informationen zum Thema Arbeitsverträge, Löhne und Anstellung von Personal  zu finden.

agrarjobs.ch vorübergehend kostenlos
Das Stellenportal der BauernZeitung hat auf die aktuelle Situation ebenfalls reagiert. Auf agrarjobs.ch können ab sofort Gesuche und Angebote für temporäre Aushilfen platziert werden, um ausländische Saisonarbeitskräfte zu ersetzen. Das Portal ist normalerweise kostenpflichtig und es muss aufgrund der aktuellen Eingabemasken auch eine Rechnungsadresse eingegeben werden. Agrarjobs verschickt aber für die Kategorie «temporäre Aushilfe» keine Rechnungen.

Spezielles Angebot von Coople.com
Die Personalverleih-Plattform  Coople, die normalerweise flexibles Personal an Unternehmen in der Gastronomie, den Einzelhandel, Lagerhäuser und Eventorganisatoren vermittelt, hat auch ein spezielles Angebot für die Landwirtschaft lanciert und bietet den Vermittlungs-Service zum Selbstkostenpreis an. Die Abrechnung läuft dabei über das Unternehmen. Mit dem vereinbarten Stundenlohn, der ab Fr. 17.— startet, ist der Lohn, die Sozialleistungen und die Vermittlung abgegolten. Weitere Infos findet man hier.

Weitere Lösungen
Der SBV fordert die Arbeitgeber zudem auf, ihre offenen Stellen auch den zuständigen kantonalen Stellen zu melden (telefonisch oder via Jobroom). Auch diese können Arbeitskräfte auf Betriebe vermitteln.  Auf seiner Corona-Spezialseite  gibt der SBV zudem einen Überblick über weitere bestehende Plattformen und Kommunikationskanäle für die Suche nach Personal. Dort findet man auch aktuelle Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Ausnahmesituation. Falls weitere Unklarheiten bestehen, die weder über diese Seite noch über die ergänzenden Informationen des Bundesamts für Landwirtschaft abgedeckt sind, kann man diese an die folgende E-Mail-Adresse richten: corona[at]sbv-ups [dot] ch.

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation