Preise für Landwirtschaftsland

4.09.2018

Die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen sind je nach Region innerhalb des Kantons Aargau sehr unterschiedlich. Welche Einflüsse und Faktoren führen zu diesen Preisdifferenzen und wer bestimmt den Höchstpreis?

Die Verkehrswertschätzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen wird von vielen verschiedenen Kriterien beeinflusst. Zum einen ist die Höhe über Meer und die daraus folgende Vegetationszeit ein Faktor. Zudem beeinflusst die Neigung und die Ausrichtung des Hanges den Wert der Parzelle. Und auch die Nähe zu Waldrändern und Hecken spielen eine Rolle, weil Schattenwürfe den Ertrag einer Parzelle negativ beeinflussen können. Auch Nutzungseinschränkungen bedingt durch Grundwasserschutzzonen und das Angrenzen an Bäche und Flüsse hat somit einen Einfluss.

Ebenso ist die Beschaffenheit des Bodens natürlich ein wichtiger Faktor, dabei wird vor allem auf die Tiefgründigkeit des Bodens, die Menge des Gefüges (Steine) und die Zusammensetzung des Bodens mit Lehm, Schluff und Sand geachtet. Daraus folgen schliesslich auch Unterschiede betreffend der Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern. Alle diese Faktoren wirken sich auf die Fruchtbarkeit der Böden aus.

Im Weiteren sind lokale Unterschiede in der Landwirtschaft vor Ort ebenfalls ein wichtiger Faktor. So sind die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen in Gegenden mit hohen Tierzahlen höher als in tierarmen Regionen. Denn tierintensive Betriebe sind bereit, einen höheren Preis für Nutzflächen zu bezahlen, da sie auf die Futterproduktion und das Ausbringen der eigenen Hofdünger angewiesen sind. Aber auch in Gebieten mit einer intensiven Gemüseproduktion sind Flächen sehr begehrt und liegen somit preislich deutlich über dem kantonalen Durchschnitt.

Die Abteilung Landwirtschaft Aargau (LWAG) setzt den Verkehrswert und den Höchstpreis für sämtliche Parzellen fest, die im Kanton Aargau verkauft werden. Folglich ist es sinnvoll, sich bei Bedarf mit LWAG in Verbindung zu setzen. Vor Ort wird jeweils der Verkehrswert der zu verkaufenden Parzelle festgelegt. Der Höchstpreis beträgt dann jeweils fünf Prozent mehr, als die durchschnittlichen Preise für gleichwertiges Land in der Region in den letzten fünf Jahren. Bei bester Arrondierung darf der Höchstpreis den Verkehrswert auch um bis zu zehn Prozent übersteigen. Sämtliche Verkäufe und deren Preise unterliegen der kantonalen Bewilligungspflicht.

Die durchschnittlich tiefsten Preise findet man im oberen Fricktal und im Ruedertal. Die höchsten Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen befinden sich im Birrfeld und im Freiamt. Gemäss Aussagen von LWAG sind die Preise in den letzten 20 Jahren mehrheitlich stabil geblieben.

André Kurmann
Mandatsleiter BVA Treuhand & Beratung