Revision der Bau- und Nutzungsordnung

30.09.2021

Rund alle 15 Jahr passen alle Gemeinden ihre Bau- und Nutzungsordnung (BNO) an. Die Revision betrifft auch die Landwirtschaft, weil der Kulturlandplan im Zusammenhang mit der BNO-Revision ebenfalls überarbeitet wird.

Frühzeitig Informieren
Es ist wichtig, dass die Informationsveranstaltungen der Gemeinde besucht werden. Dabei kann man sich aus erster Hand informieren und Unklarheiten können beseitigt werden. Es ist wichtig, dass man sämtliche eigenen Parzellen, aber auch Pachtparzellen genau prüft. Informiert die Verpächter über zukünftige Einschränkungen auf eurem Pachtland und gebt auch Euren Nachbarn Bescheid, sofern ihr neue Elemente oder Änderungen feststellt.

Zukünftige Mögliche Einschränkungen
Es kommt häufig vor, dass bestehende Ökoelemente (wie Einzelbäume, Obstgärten, Hecken, Magerwiesen, etc.) unter Schutz gestellt werden sollen. Genau zu überprüfen sind auch Landschaftsschutzzonen, Gewässerräume oder Freihalteräume für den Hochwasserschutz. Diese Zonen können die Entwicklung eines Landwirtschaftsbetriebes nachhaltig stark einschränken.

Mitwirkungsverfahren
Im Mitwirkungsverfahren können sich alle Betroffenen einbringen. Häufig macht es auch Sinn, dass sich betroffene Landwirte zusammenschliessen, und gemeinsam ihre Ziele verfolgen. Der Handlungsspielraum der Gemeinden und der mithelfenden Planungsbüros ist gross, deshalb sind meistens einvernehmliche Lösungen möglich. Reagiert man nicht im Mitwirkungsverfahren, wird es eine Anschliessende Einsprache schwer haben.

Wird Hilfe von unserer Seite benötigt, unterstützen wir Sie natürlich gerne.

André Kurmann
Treuhand- und Beratung