Sessionsrückblick von Hansjörg Knecht

26.10.2022

Ständerat Hansjörg Knecht berichtet über die Geschäfte der Herbstsession. Die beiden für die Landwirtschaft wichtigen Vorstösse wurden von der kleinen Kammer angenommen. Die geplante Reduktion des Basisbeitrags für die Versorgungssicherheit überdenkt die Verwaltung und der Bundesrat nochmals.

Zwei wichtige Vorstösse wurden angenommen
In der diesjährigen Herbstsession wurden vom Ständerat für die Landwirtschaft wichtige Vorstösse angenommen. So forderte eine Motion den Bundesrat auf, den obligatorischen 3,5 Prozent Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis in der Direktzahlungsverordnung zu streichen. Eine andere verlangte, im Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser das Reduktionsziel von 20 % für die Nährstoffverluste zu senken. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat nachziehen wird, sodass die beiden Motionen schlussendlich an den Bundesrat überwiesen werden können.

Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit wird überdenkt
Manchmal lassen sich die grundlegenden Ziele einer Motion aber auch schneller realisieren. Zuweilen ist bereits das Einreichen eines Vorstosses ein Anstoss für den Bundesrat und die Verwaltung, einen Entscheid nochmals zu überdenken. So auch beim Beschluss des Bundesrates, den Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit von 900 Franken auf 600 Franken pro Hektar zu verringern. Schliesslich zeigte sich nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und nun durch den Krieg in der Ukraine, wie wichtig eine ausreichende Selbstversorgung ist. Es darf nicht sein, dass die pflanzenbauliche Nutzung von Ackerflächen unattraktiver gemacht wird und die Landwirte sich gezwungen sehen, aus Kostengründen die Produktion von Brot- und Futtergetreide zu reduzieren. Aus diesem Grunde habe ich eine Motion eingereicht, welche statt einer Kürzung der Beiträge eine Erhöhung auf 1'000 Franken forderte.

Motion zurückgezogen
Nachdem die Verwaltung und Bundesrat Parmelin zugesagt haben, die Kürzung noch einmal überdenken zu wollen, habe ich die Motion zurückgezogen. Denn ein Erfolg im Parlament war bei dieser Motion alles andere als sicher und eine wahrscheinliche Ablehnung hätte ein schlechtes Signal an die Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung gesendet; der Basisbetrag wäre wohl wie geplant auf 600 Franken gekürzt worden. Nach dem Motto «lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» war daher ein Rückzug der Motion basierend auf der Zusicherung der Verantwortlichen, nochmals über die Bücher zu gehen, wesentlich erfolgsversprechender.

Hansjörg Knecht
Ständerat, Leibstadt