Stopp bei den Landschaftsqualitätsprojekten

22.06.2017

Der Nationalrat hat in der abgelaufenen Sommersession eine Motion von mir an den Ständerat überwiesen. Der Bundesrat soll mit diesem Vorstoss beauftragt werden, das Landwirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, damit jene Mittel, die für die Landschaftsqualitätsprojekte bestimmt sind ausschliesslich der produzierenden Landwirtschaft zukommen.

Seit der Einführung der neuen Agrarpolitik im Jahre 1994 sind die Einkommen der Landwirte aus der Produktion immer mehr gesunken. Gleichzeitig wurden bei Bund und Kantonen sehr viele Stellen in diesem Bereich geschaffen. Diese Verschiebung von der Produktivität zur Verwaltung hat meines Erachtens zu einem groben Missverhältnis geführt. Mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 hat sich dieser Trend weiter verstärkt.

Zudem verkennt das Bundesamt für Landwirtschaft die desolate Situation beim Futtergetreide. Hier wurden die Flächen in den letzten 25 Jahren halbiert! Einmal mehr forderte ich daher den Bundesrat auf, endlich Gegensteuer zu geben in Form eines Einzelkulturbeitrages.

Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft eine Produktionsbranche bleibt, die in erster Linie eine Bedeutung für die Volkswirtschaft und nicht nur für die Landschaftspflege hat, müssen deshalb die Mittel für die Landschaftsqualitätsprojekte zurückgefahren und der produzierenden Landwirtschaft zugeführt werden. Da die Behandlung meines Vorstosses sehr lange gedauert hat, ist es klar, dass bisher eingegangene Verpflichtungen eingehalten werden sollen.

Hansjörg Knecht
Nationalrat