Streikpunkt – Lohnzahlung an die Bäuerin

18.06.2019

Auch ein Schwerpunktthema am Frauenstreiktag vom 14.06.2019 war die Problematik der Entlöhnung der Bäuerinnen auf den Schweizer Höfen. Vehement wird eine Lohnzahlung an die Ehefrau gefordert. Das macht Sinn, aber nicht in jedem Fall.

In den letzten Jahren hat auf vielen Bauernbetrieben ein Umdenken stattgefunden. Viele Bäuerinnen erhalten heute berechtigterweise für Ihre immens wertvolle Arbeit, welche sie auf dem Betrieb leisten,  einen Lohn vom Ehemann. Es gibt aber auch immer noch Betriebe, die keinen Lohn an die Ehefrau entrichten.

Machen Lohnzahlungen an die Bäuerin Sinn?
Grundsätzlich ist eine Lohnzahlung sinnvoll. Es gibt aber auch Fälle, da muss eine Lohnzahlung  an die Bäuerin gut überlegt sein.  Ist das landwirtschaftliche Einkommen des Betriebes generell sehr tief (unter Fr. 50‘000.—) zieht eine Entlöhnung der Ehefrau mehr Nachteile als Vorteile nach sich. Wird der Ehefrau zum Beispiel ein Lohn von Fr. 20‘000.— ausbezahlt, bleiben dem Betriebsleiter noch Fr. 30‘000.— Einkommen. Kommt es zur Invalidität, dürfte aus dem Betrieb maximal noch Fr. 18‘000.— (40% Einkommensdifferenz) Gewinn erwirtschaftet werden, um wenigstens Anrecht auf einen Viertel einer Invalidenrente zu haben. Die Erfahrung zeigt aber, dass dank Mithilfe von mitarbeitenden Familienmitgliedern, das Einkommen im Schadenfall gar nicht oder nur geringfügig tiefer ist als im gesunden Zustand. Die Chance auf eine IV-Rente wäre demnach praktisch nicht vorhanden. Ebenso muss bei einem grossen Altersunterschied – Ehemann ist mehr als 10 Jahre älter – oder bei einer sich abzeichnenden Invalidität des Ehemannes von einer Lohnzahlung abgeraten werden.

Vorteile einer Lohnzahlung
Wenn der Ehemann über ein genügend hohes landwirtschaftliches Einkommen verfügt und die Altersdifferenz eher klein ist, dann macht eine Lohnzahlung Sinn. Eine Lohnzahlung ist immer auch eine Anerkennung der geleisteten Arbeit. Zudem können mit der Zahlung eines Lohnes, bei einer anstehenden Mutterschaft, EO-Leistungen bezogen werden. Mit einem landwirtschaftlichen Lohn können zudem steuerbegünstigte Einzahlungen in die Altersvorsorge, beispielsweise der Säule 2b, getätigt werden.

Versicherung für die Bäuerin
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Lohnzahlung für die Bäuerinnen nicht immer Sinn macht, eine Versicherung  jedoch schon. Immer noch sind auf vielen Betrieben die Bäuerinnen schlecht oder gar nicht versichert. Eine Taggeldversicherung sowie auch die Absicherung für die Risiken Tod und Invalidität ist zwingend notwendig.

Lassen Sie sich beraten
Ob eine Lohnzahlung Sinn macht und wie hoch Ihr Versicherungsbedarf ist, sind komplexe Fragen. Eine Analyse Ihres bestehenden Versicherungsportfeuilles gibt Aufschluss, ob alle auf dem Betrieb arbeitenden Personen genügend hoch versichert sind. Gerne steht Ihnen die Versicherungsabteilung des BVA mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen bei diesen Fragen. Nutzen Sie dieses für Mitglieder kostenlose Angebot.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter