Kulturland muss geschont werden. Bild: Jonas Ingold, landwirtschaft.ch

Tiefenlager: Direktbetroffene einbeziehen

8.03.2018

In der Vernehmlassung zur Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager fordert der BVA, dass die direktbetroffenen Bauernfamilien ernst genommen werden und mögliche Oberflächenanlagen so erstellt werden, dass möglichst wenig Kulturland verloren geht. Grundsätzlich soll das Tiefenlager aber am sichersten Ort erstellt werden.

In der Vernehmlassung zur Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager geht es darum, die Auswahl der möglichen Standorte für geologische Tiefenlager einzuengen und diese dann in Etappe 3 vertieft zu untersuchen. Im „Rennen“ um einen möglichen Standort sind die Gebiete Jura Ost, Zürich Nordost und Nördlich Lägern. Der Aargau und damit auch die Aargauer Bauernfamilien sind vor allem vom Standort Jura Ost betroffen, weshalb sich der BVA auch vernehmen liess.

Verfahren muss transparent und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erfolgen
Der BVA erachtet die langfristige Sicherheit eines geologischen Tiefenlagers aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen und der Umwelt insgesamt, speziell aber auch für die direkt betroffene Region, als zentral. Das Verfahren sollte demnach transparent sein und in der letzten Etappe zielgerichtet eine bewilligungsfähige Lösung erarbeitet werden. Wichtig ist dabei, dass gerade die betroffenen Bauernfamilien, häufig als Landeigentümer oder Bewirtschafter, auf direktem Weg einbezogen und ihre Anliegen ernst genommen werden. Eine Entschädigung für allfällige negative Auswirkungen sollte grosszügig und selbstverständlich ausgerichtet werden.

Synergie mit Zwischenlager prüfen und Kulturland schonen
Die vorgesehene Festlegung des BFE, in Etappe 3 die Oberflächenanlagen und die für den Bau benötigten Flächen dahingehend zu optimieren, dass ein möglichst geringer Verbrauch an Fruchtfolgeflächen bzw. generell landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nötig sein wird, wird explizit erwartet. Bei einem Tiefenlager in der Region Jura Ost sind Synergien mit dem Zwischenlager zu prüfen, mitunter zur Minimierung des Flächenbedarfs an Kulturland.

Informationspolitik bleibt zentral
Bei den anstehenden Untersuchungen wie z.B. die Tiefbohrungen und bei der Konkretisierung der Oberflächeninfrastruktur ist der Einbezug der betroffenen Gemeinden, Landbesitzer, Landbewirtschafter und Anstösser gebührend sicher zu stellen. Bei der Festlegung von Massnahmen zur Förderung der Region ist die Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte als wichtiges Thema zu behandeln. Darauf könnte auch das vorgesehene Monitoring abgestimmt werden. Generell ist die Information der Regionen wichtig, um über anstehende Entscheide und Verfahrensschritte informiert zu sein.

Ralf Bucher
Geschäftsführer BVA