Tierseuchengesetz ist auf Kurs

12.11.2020

Der Grosse Rat hat das Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG) in erster Lesung beraten und hat diesem mit 99 zu 28 Stimmen zugestimmt. Ein Antrag, dass die Personalkosten des Kantons nicht über den Tierseuchenfonds abgewickelt werden können, ist gescheitert.

Die Revision des EG TSG beinhaltet zwei wesentliche Punkte. Zum einen soll neu die Direktabholung bei Grosstierkadavern über 200 kg über den Tierseuchenfonds finanziert werden, zum anderen will der Kanton seine Personalkosten im Bereich der Tierseuchenbekämpfung wieder über den Tierseuchenfonds abwickeln.

Kostenübernahme der Grosstierkadaverabholung unbestritten
Dass die Abholung der Grosstierkadaver über den Seuchenfonds finanziert werden soll, fand eine grosse Mehrheit. Damit muss der einzelne Bauer nicht mehr für die Fr. 345.- pro Abholung aufkommen. Im Vorfeld wurden aus bäuerlichen Kreisen Bedenken laut, dass der Kanton die Absicht habe, die Notschlachtmöglichkeiten zu erschweren. Auf Nachfrage gab aber der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati zu Protokoll, dass dies keinesfalls die Absicht des Regierungsrates sei und man bei den Notschlachtmöglichkeiten nichts ändern werde. Bekannt ist aber, dass unabhängig von den Änderungen im Tierseuchengesetz, die sowieso erst im 2022 in Kraft treten würden, beim kantonalen Veterinärdienst personelle Änderungen stattgefunden haben. Sollte diese die Notschlachtmöglichkeiten ungerechtfertigt erschweren, so wäre dies dem BVA zu melden.

Personalkosten werden wieder vermehrt von Tierseuchenfonds getragen
Die im EG TSG vorgesehene paritätische Kostentragung zwischen Tierhaltenden und Kanton ist aufgrund der Professionalisierung des Veterinärdiensts aus dem Gleichgewicht geraten. Heute fallen die Personalkosten zum überwiegenden Teil als Lohnkosten an, die dem Globalbudget belastet werden, während die Personalkosten im Bezirkstierärztesystem noch als Entschädigungen über den Tierseuchenfonds finanziert wurden. Aus diesem Grund beantragte der Regierungsrat hier eine Gesetzesänderung, um die Personalkosten, die im Tierseuchenbereich eingesetzt werden, wieder über den Fonds abzuwickeln. Gegen diese Änderung und die damit verbundene Kostenübernahme im Umfang von Fr. 360'000.- durch den Tierseuchenfonds, wehrten sich die bäuerlichen Vertreter und beantragten, das geltende Recht beizubehalten. Dieser Antrag wurde jedoch nur von SVP und CVP unterstützt und unterlag schlussendlich mit 49 zu 78 Stimmen.

Lösung für Direktabholung bei Mooren prüfen
Einstimmig überwiesen wurde jedoch ein Prüfungsauftrag, wonach für die zweite Beratung geprüft wird, ob bei Schweinen über 200kg die Direktabholung oder Sammlung der Kadaver koordiniert möglich sei. Ziel dabei ist es, dass nicht wegen jeder Moore ein Lastwagen auf den Hof fahren muss, dessen Entsorgung von 345 Franken dann dem Tierseuchenfonds belastet wird. Freuen können sich zudem die Imker. Die Tierseuchenbeiträge der Imker werden in Zukunft vom Kanton getragen. Damit wird viel administrativer Aufwand eingespart und die Imker finanziell entlastet. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Vernehmlassung durch den BVA eingebracht. Aufgenommen wurde auch, dass die Härtefallklausel, die eine Art Versicherung ist, in Zukunft grosszügiger ausgelegt werden kann.

Ralf Bucher
Geschäftsführer