Die geplante neue Reussbrücke. Bild: BVU

Umfahrung Mellingen: BVA gegen zusätzlichen Verlust von Fruchtfolgeflächen

5.07.2017

Dass die Altstadt von Mellingen mit einer Umfahrung entlastet wird, dagegen hat sich der BVA nie gewehrt. Jetzt soll aber aufgrund einer Linienanpassung zusätzlich 1.64 ha Fruchtfolgeflächen benötigt werden. Dagegen wehrt sich nun der BVA und will eine Kompensation im Rahmen eines vorläufigen Verzichts des zweiten Abschnitts. Dies fordert er in der Vernehmlassung zur Richtplananpassung.

Die stark belastete historische Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung soll entlastet werden. Das war nie bestritten. Der BVA hat jedoch bereits im Abstimmungskampf im Mai 2011 darauf hingewiesen, dass der zweite Abschnitt nicht nötig sei, um die Altstadt und die dortige Enge zu entlasten. Der zweite Abschnitt kostet rund 12 Millionen und benötigt ca. 3 ha Kulturland und führt schlussendlich dazu, dass zwar gewisse Abschnitte entlastet, andere Gemeinden wie Wohlenschwil, Mägenwil oder der stark bewohnte westliche Teilabschnitt Lenzburgerstrasse in Mellingen zusätzlich belastet werden.

Zweiter Abschnitt führt zu Mehrbelastung des bewohnten Gebiets
Zusätzlich belastet würde gemäss Verkehrsmodell mit dem 1. Abschnitt und flankierenden Massnahmen im Jahr 2025 nur die Birrfeldstrasse, die Lenzburgerstrasse (östlich des Kreisels Richtung Freiamt) bliebe etwa gleich und die Bahnhofstrasse sowie die Altstadt und damit die eigentlichen Wohngebiete würden massiv entlastet. Für die Birrfeldstrasse wäre der Mehrverkehr zumutbar, zumal an dieser Strasse vor allem Gewerbe (Auto, Verkaufsläden usw.), Parkplätze und nur sehr wenig Wohnbauten stehen. Zudem ist davon auszugehen, dass mit der richtigen Beschilderung zusätzlicher Verkehr über das Birrfeld beispielsweise auf die Autobahnauffahrt neben der Vianco-Arena geführt werden kann und der Mehrverkehr nicht so üppig ausfallen würde wie berechnet. Wie bereits mehrfach vorgeschlagen, soll deshalb vorerst auf Abschnitt 2 verzichtet werden. Sollte dieser tatsächlich noch benötigt werden, dann kann er auch später noch gebaut werden.

Landschaft wird nicht geschont und Fruchtfolgeflächen gehen verloren
Der BVA erachtet es als stossend, dass mit der neuen Linienführung im Abschnitt 1 zusätzliche Fruchtfolgeflächen benötigt werden. Auch wenn der geplante Verlauf der Strasse BLN-Gebiet tangiert, so ändert dies vor Ort kaum etwas daran, dass ein Landschaftseinschnitt stattfindet. Ob dabei im planerisch festgesetzten BLN-Gebiet oder einige Meter daneben, ist für die Landschaft kaum relevant und schlussendlich eine Zwängerei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Relevant ist aber, dass dadurch zusätzlich 1.64 ha Fruchtfolgeflächen (FFF) verloren gehen. Das ist absolut unnötig. Aus diesen Gründen beantragt der BVA die Richtplananpassung zur Verminderung der Fruchtfolgefläche abzulehnen. Es soll eine Lösung gesucht werden, damit die 3 ha Verbrauch an Fruchtfolgeflächen nicht überschritten werden. Die einfachste Lösung wäre demnach, auf Abschnitt zwei zu verzichten. Damit würden Fruchtfolgeflächen, Landschaft und die Strassenkasse geschont.

Ralf Bucher
Geschäftsführer