Verdreifachung der Bodenpreise bei Enteignungen

2.10.2024

Ab Mitte 2025 wird auch im Aargau für Kulturland der dreifache Schätzpreis entschädigt werden, wenn neue Strassen gebaut werden und dafür Kulturland beansprucht wird. Damit erfolgt eine Angleichung an den Bund und andere Kantone. FDP und GLP wehrten sich im Grossen Rat vergeblich.

Mit 93 zu 27 stimmte der Grosse Rat des Kantons Aargau für einen höheren Landpreis bei Projekten, die einen Enteignungstitel voraussetzen. Es sind dies insbesondere Strassen- und andere Infrastrukturprojekte. Die FDP und die GLP wehrten sich heftig, aber vergebens gegen die Angleichung an Bundesrecht und an andere Kantone.

Verdoppelung oder Verdreifachung
Die Erhöhung geht auf eine Motion der bäuerlichen Grossrätinnen und Grossräte zurück. Der Regierungsrat schlug daraufhin aus rechtlichen Gründen eine Erhöhung auf den doppelten Schätzungswert vor. Der Grosse Rat hat nun aber den dreifachen Schätzungspreis beschlossen. Hauptgrund war die Anpassung an das Bundesrecht.

Zeitpunkt der Hauptverhandlung entscheidend
Der Regierungsrat hatte ursprünglich eine Übergangsbestimmung vorgesehen, auf die er nun verzichtet. Demnach soll die Entschädigung für die formelle Enteignung dem Wert im Zeitpunkt der formellen Enteignung entsprechen. Gemäss Botschaft ist dies in der Regel der Zeitpunkt der Hauptverhandlung vor dem Spezialverwaltungsgericht.

Ralf Bucher
Geschäftsführer