Verschmutzte Strassen – wer haftet bei Unfällen?

2.10.2024

Insbesondere im Herbst können Strassen durch Erntearbeiten oder bei Bodenbearbeitungs- und Aussaatarbeiten verschmutzt werden. Auch verlorenes Erntegut wie Mais oder Zuckerrüben stellt eine Verschmutzungsquelle dar.

Nebel, frühe Dämmerung und feuchte Fahrbahnen erhöhen das Unfallrisiko auf verschmutzten Strassen zusätzlich. Darum ist es wichtig, Verkehrsteilnehmer zu warnen und die Strasse umgehend zu reinigen. Um die eigene Sicherheit bei der Reinigung nicht zu gefährden, empfiehlt sich das Tragen von Leuchtwesten. Gesetzlich liegt die Pflicht für die Reinigung bei der Person am Steuer (Art. 59 Verordnung über die Strassenverkehrsregeln). Falls bei den Arbeiten Lohnunternehmer involviert sind, ist vorab zu klären, wer die Reinigung der Strassen übernimmt.

Versicherungsschutz überprüfen lohnt sich
Bei Unfällen im Zusammenhang mit verschmutzten Fahrbahnen kann sich die Haftpflichtsituation komplex gestalten. Die Abwicklung der Schäden über die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist die Regel, nur unter speziellen Umständen kann auch die Betriebshaftpflichtversicherung zum Zug kommen. Wurde im Zusammenhang mit der Verschmutzung grobfahrlässig gehandelt (z.B. fehlende Ladungssicherung), kann sich das auf die Versicherungsleistung auswirken. Eine Versicherung hat bei grobfahrlässigem Handeln das Recht, einen Teil der entstandenen Kosten zurückzuverlangen. Das wird auch als Regress oder Rückgriffsrecht bezeichnet. Während bei Sachschäden die Kosten meist noch tragbar sind, können diese bei Personenschäden schnell in die Höhe schiessen. Denn hier müssen zusätzliche Folgekosten, wie zum Beispiel der Lohnausfall, getragen werden. Mit dem Zusatzbaustein «Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit» in der Haftpflichtversicherung sind diese Folgekosten versichert.

Rechtsschutzversicherung empfehlenswert
Verursachte Verkehrsunfälle oder Missachtung von Verkehrsvorschriften können weitere Folgen wie Straf- oder Verwaltungsverfahren nach sich ziehen. Eine kombinierte Betriebs- und Verkehrsrechtschutzversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 056 460 50 40. Gerne erarbeiten wir in einem persönlichen Gespräch den individuellen Versicherungsschutz.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung