Versicherungsschutz: Voraussetzung für Direktzahlungen

28.05.2025

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue gesetzliche Anforderungen: Wer als Partnerin und Partner eines Bewirtschafters regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Hof mitarbeitet, muss künftig über einen minimalen Sozialversicherungsschutz verfügen. Fehlt dieser Schutz, drohen Kürzungen der Direktzahlungen.

Im Rahmen der Agrarpolitik 22+ hat das Parlament verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen. Neu ist ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende (Ehe-)Partnerinnen und Partner ab 2027 Voraussetzung, um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten. Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abdecken.

Für wen gilt die neue Anforderung?

  • Das Gesetz gilt für verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner.
  • Generell Alter unter 65 Jahre.
  • Kein eigenes Einkommen oder eigenes Einkommen unter der Eintrittsschwelle des BVG (CHF 22'680 im Jahr 2025).
  • Regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb, nachgewiesen durch den Zweitverdienerabzug bei den Steuern.

Was wird gefordert?
Taggeldversicherung

  • Kranken- und Unfalltaggeld von CHF 100.- pro Tag, Wartefrist maximal 60 Tage

Risikovorsorge

  • Invalidenrente jährlich CHF 24'000.- oder Invaliditätskapital CHF 300'000.–
  • Hinterlassenenrente jährlich CHF 24'000.- oder Todesfallkapital CHF 300'000.-

Für wen gibt es Ausnahmen?

  • Bei eigenem Einkommen über der Eintrittsschwelle des BVG (CHF 22'680 im Jahr 2025).
  • Keine durch den fehlenden Zweitverdienerabzug bei den Steuern nachgewiesene regelmässige, beträchtliche Mitarbeit.
  • Alter über 65 Jahre.
  • Jährliches Einkommen des Betriebs unter CHF 12'000 (Durchschnitt der zwei Vorjahre).
  • Bei speziellen Betrieben (Gemeinden, Kantone, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe) gibt es keine Pflicht.
  • Bei Vorbehalt (max. 5 Jahre gültig) oder Ausschluss durch die Versicherung.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig aktiv werden
Spätestens im Sommer 2026 sollten Bewirtschafter den Versicherungsschutz ihres Partners geklärt haben. Zählen Sie auf unsere Beratungserfahrung. Wir beraten sie persönlich und offerieren Ihnen bedarfsgerechte Lösungen. Nutzen Sie diese Chance und planen Sie rechtzeitig, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Denn klar ist: Wer gut abgesichert ist, sichert nicht nur die Direktzahlungen, sondern auch die eigene Zukunft. Sie erreichen uns per E-Mail unter versicherungsberatung[at]bvaargau [dot] ch oder unter 056 460 50 40. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung